Das SEK stürmt aus Versehen die falsche Wohnung, aus Schreck hüpft der Bewohner vom Balkon des 5. Stockwerks und ist Tod, wer bekommt welche Strafe?

12 Antworten

Der Bewohner würde nur aus Schreck springen, wenn er Dreck am Stecken hat, sicher aber nicht, wenn er sich keiner Schuld bewusst ist.

Das SEK bzw. die Polizei bzw. der Staat muss lediglich für all das aufkommen, was bei diesem Einsatz kaputt gegangen ist, jedoch passiert das nicht von alleine. Der Geschädigte muss schon den Schaden nachweisen und auch einen Antrag auf Zahlung stellen.

Wofür soll sonst eine Strafe erteilt werden? Der Einsatzleiter hat eine Adresse bekommen, ist die falsch ist das halt Pech.

Reines Unglück und daher nicht vorhersehbar. Niemand wird angeklagt.

Niemand bekommt irgendeine Strafe. Warum auch?

der Tote, weil er Selbstmord gemacht hat und das geht gar nicht.

Der Tote. Auf Selbstmord steht die Todesstrafe.

Lg