Das Recht zur außerordentlicher Kündigung bleibt unberührt?

3 Antworten

es gibt immer Gründe um diesen Vertrag kurzfristig zu beenden. Dieser Satz macht klar dass dies nicht verändert ist

sorry,wollte wissen ob auch ich Fristlos kündigen kann. Gruß

es gibt immer Gründe um diesen Vertrag kurzfristig zu beenden.

Wie kommst du denn darauf??

Oder was meinst Du damit konkret?

das heißt, dass man (wenn die Voraussetzungen vorliegen sollten) außerordentlich kündigen darf

Dass man dich trotz des vorhergehenden Satzes/ Abschnitts (den du hier nicht veröffentlicht hast) sofort "rausschmeißen" kann, wenn entsprechende Gründe vorliegen (Diebstahl, körperlicher Angriff, schwere Beleidigung usw.).

sorry,wollte wissen ob auch ich Fristlos kündigen kann. gruß

@wolfi2211

Selbstverständlich!

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (BGB § 626) besteht immer für beide Parteien und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Von daher ist der von Dir zitierte Satz "eigentlich" überflüssig.