Darf ich als Hauptmieter die Vermieterbescheinigung für Untermieter ausfüllen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese, seit dem 01.11.2015, Pflicht zur Wohnungsgeberbestätigung  sorgt regelmäßig für Verwirrung.

Viele bezeichnen diese auch als fälschlicherweise als Vermieterbescheinigung.

Wohnungsgeber ist jeder der einem anderen Wohnraum zur Verfügung stellt.

Ob nun zur Miete oder nicht und ob der Vermieter auch Eigentümer ist, ist völlig irrelevant.

Du als Mieter der Wohnung stellst Deinem Untermieter Wohnraum zu Verfügung, folglich Bist Du der Wohnungsgeber und mußt ihm die entsprechende Bestätigung ausfüllen.

Angaben zum Eigentümer sind dann aber zu machen. 

Vielen Dank!

Ich muss sagen, ich kannte es bisher nur unter dem Begriff Vermieterbescheinigung und auf dem Vordruck aus dem Internet stand das auch drauf.

Vermutlich weil es eben in der Regel der Vermieter machen muss.

Falls andere die Frage später finden:
Wenn man nicht der Eigentümer ist, sollte (oder muss?) dieser auch auf dem Zettel eingetragen werden. Aber da man den Vermieter eh vorher fragen muss, sollte das ja kein Problem sein.

@Klopfklopfklopf

Danke für die Auszeichnung.

Ist der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer müssen zu diesem in der Bestätigung Angaben gemacht werden.

Lad nicht irgend ein Formular aus dem Internet runter, sondern das vom zuständigen EMA oder hole eins von dort. Da kannst Du auch gleich noch fragen bei Problemen mit dem ausfüllen.

Ja, dazu bist du sogar verpflichtet, da du Wohnungsgeber bist.

Bedenke bitte, dass du für beide Untermieter die Zustimmung deines Vermieters benötigst. Desweiteren denke daran, dass du nicht die komplette Wohnung untervermieten darfst. Wenigstens ein Zimmer muss für dich vorbehalten bleiben. Ansonsten könnte unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vorliegen mit der Folge, dass dir dein Vermieter dene Wohnung kündigen darf.

@albatros

Danke für den Hinweis.
Ich hatte das damals beides angesprochen (ganze Wohnung oder nur ein Zimmer untervermieten) und beides ist erlaubt, solange der Vermieter damit nichts zu tun hat.
Natürlich nicht für ewig, maximal eine festgelegte Zeit am Stück. Wenn es länger ist will der Vermieter zumindest den Namen (und falls wo anders gemeldet auch die Anschrift) damit er weiß, wer da über längere Zeit ein und aus geht.