Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestell
Was bedeutet das?
7 Antworten
Gluck gehabt die bist raus aus der Sache. Nachdem die Polizei die Akte der Staatsanwaltschaft uebergeben hat, entscheidet diese ob sie Anklage erhebt 170 Abs. 1, od. das Verfahren weil es kein Beweise gibt, od die Anschuldigen nicht zutreffen einstellt 170 Abs. 2 . Gluckwunsch.
Eine Einstellung nach § 170 II StPO bedeutet, daß das Verfahren eingestellt wurde, weil keine Straftat stattgefunden hat oder weil die Tat nicht nachzuweisen war.
Dass das Ermittlungsverfahren gegen dich gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Was im Gesetz steht kannst du problemlos googlen.
Das ist das beste was einem passieren kann.Die Begehung einer Straftat konnte nicht nachgewiesen werden.Kurz gesagt:Man ist aus dem Schneider. Lg
Das nix mehr kommt. Erledigt, eingestellt.