Das Anlegen der Handschellen unbedingt notwendig?

4 Antworten

Selbst wenn die Geschichte stimmt, hast Du bekommen, was Du verdient hast. Oder anders ausgedrückt: Wer nicht hören will, muss fühlen. Handschellen dienen der Eigensicherung der Beamten und dürfen zum Einsatz kommen.

Eigensicherung in dem Fall wo vor?!

Das liegt im Sinne des Beamten und wie er es auslegt. Persönlich gehe ich von einer "Lektion" aus, die er (im Fall der Fälle) wahrscheinlich so begründet hätte, um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zi begründen. Ist aber spekulativ, da ich den/die Bematen nicht kenne.

Also klug liest sich anders!  :o

Es ist schon ziemlich dumm-dreist, wenn man mit rechtswidrigen Sachen weiter macht, obwohl gerade die Polizei vorbei kam und um Unterlassung bat!

Hast du denn Angaben zu deinen Personalien machen wollen? Wenn nein, dann war dies eine weitere Ordnungswidrigkeit nach 111 OwiG und die Mitnahme aufs Revier wohl gerechtfertigt.

Hast du dich nicht gegen das mitnehmen wollen zum Revier gewehrt, und auch sonst nichts außer dem Stinkefinger schlimmes getan, so war das Anlegen der Handschellen unverhältnismäßig.

Hast du an dem Tag gegen das BtmG verstoßen oder warum warst du so schräg drauf?!

Die Anwohner haben bestimmt gedacht:  "Die Leute von RTL 2 sind auch überall!"

Wäre ich Anwohner gewesen, hätte ich mit meinem Fernglas deine Pralinen beobachtet.  :D

Nein ich habe keine Drogen genommen und ich konnte mich ja nicht ausweisen weil ich nur im Bikini war und zudem wollte ich mich auch nicht ausweisen damit sie nicht meinen Namen bekommen für eine mögliche Anzeige wenn ich gewusst hätte das dann gleich die Handschellen klicken hätte ich mich natürlich anders verhalten.

@TanjaTu99

Einer Strafverfolgung oder Ausweiskontrolle kann man sich nicht so einfach entziehen. 

Für ein Mädchen hast du ein ziemlich reudiges Verhalten an den Tag gelegt.  :((

@ParagrafenChef

Ja bin irgendwie ein Bad Girl gerate leider immer wieder mit dem Gesetzt im Konflikt :(  nachdem jetzt erstmals die Handschellen geklickt haben und ich festgenommen wurde werde ich aber wohl demnächst ein braves Mädchen werden.

@TanjaTu99

Das wäre super Maus.   ~_~

Denn falls du das nicht wirst, kommst du irgendwann mal evtl. in den Bau.

Du sollst und musst ja keine Spießerin sein/werden. Aber halte dich bitte an Gesetze.

Bitte überprüfe auch dein Umfeld. Lass dich dann nach deinen Wandel von deinen ehemaligen Freunden als "uncool" und "Spießerin" betiteln. Gib da einfach nichts drauf.

Es ist schon dumm an einem Freitag oder Samstag, oder wann auch immer, einfach nur einen Papierkorb umzuschmeissen.

Einfach nicht gossig unterwegs sein - das sollte jeden seine Maxime sein.

Mit deinem Verhalten zum Beispiel hätte ich dich zwar erst hübsch ( Optik ), aber durch deine Art total unattraktiv gefunden!   -.-

Die Ruhestörung hätte die Polizisten nicht groß gestört, aber mit dem Mittelfinger hast Du deutlich gemacht, dass Du nicht kooperationsbereit bist. Und der Rest war dann nur Formsache.

Bei einer Ruhestörung nach 117 oder 118 OwiG und einer anschließenden Beleidigung nach 185 StGB vermag ich keinen Grund erkennen, warum man der Täterin Handschellen anlegte und mit aufs Revier nahm.

Wenn sie sich nicht nach 111 OwiG ausweisen wollte oder konnte, wäre die Mitnahme auf das Revier sicherlich ok.

Aber Handschellen anlegen? Sie war sicherlich nicht renitent oder widersetzte sich.

Eine Beleidigung ( wobei ich den ausgestreckten Mittelfinger nicht mal als selbige deklarieren würde ) rechtfertigt nicht die Anlegung von Handschellen!

Von daher schätze ich das Anlegen der Handschellen von den Polizisten an der Fragestellerin, als strafbare Beleidigung mittels Tätlichkeit nach 185 StGB ein.

@ParagrafenChef

Das Anlegen der Handschellen ist auf jeden Fall keine Beleidigung. Wir können uns lediglich darüber streiten ob das Anlegen ermessensgerecht war oder nicht und darüber können wir wirklich streiten, weil keiner von uns dabei war.

Die Polizei ist eingetroffen. Sie hat es mit einem vernünftigen Gespräch versucht. Auf den Gesprächsversuch wurde nicht eingegangen, die Nachfrage nach Angaben zur Person wurde mit einer abwertenden Geste beantwortet. Natürlich wäre ein verbale Aufforderung zur Begleitung auf die Wache auch möglich gewesen, in der Situation wäre jedoch ebenfalls mit einer abwertenden Geste oder gar einer Beleidigung zu rechnen gewesen.

Für das Outift in dem die Person abgeführt wurde ist nicht die Polizei verantwortlich, daraus kann man der Polizei keinen Vorwurf machen.

Jetzt die Frage nach dem mildesten erfolgversprechenden Mittel. Reines Ansprechen war ja bereits erfolglos. Das Anlegen der Handschellen versprach erfolg und ist mit Sicherheit milder als ein "ins Auto zerren".

Da du vorher nicht kooperativ warst, konnten sie ja nicht damit rechnen, daß du freiwillig mitgehen würdest, und um dich lang zu bitten, haben die keine Zeit die haben noch wichtigere Aufgaben zu erledigen. Also ja, es war nötig.

Hätten die bei einem Mädchen im Bikini nicht mal ein Auge zudrücken können und mich nicht gleich in aller Öffentlichkeit in Handfesseln abführen ?

@TanjaTu99

Warum sollten sie, besonders, nachdem du ihnen den Stinkefinger gezeigt hast?

@Bitterkraut

Da ich nur im Bikini war und von mir keine Gefahr ausging

Kraut:  Deine Auffassung ist rechtlich sehr fragwürdig!

Hat mit bitten und wichtigeren Aufgaben nichts zu tun!

Sie hat sich offenbar nicht widersetzt! Mit welcher Begründung legte man ihr also Handschellen an?

Das ist reines autoritäres Polizeigehabe!