Darf Vorversicherer meine SFk verweigern

2 Antworten

Und kommt jetzt auch der Staatsanwalt für die Lücke oder wurde die Forderung in der gesetzlichen Frist bezahlt und die Kündigung somit gegenstandslos? Die Frage ist mir zu dünn und deshalb fürchte ich, daß es keinen Wechsel gibt oder eben gar keine SF-Klasse. Versicherungen antworten allerdings untereinander bei Anfragen und somit glaube ich das alles nicht so.

Nein, der Umfang der Auskünfte beinhaltet folgendes:

Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgende Auskünfte geben zu lassen:

-Art und Verwendung des Fahrzeugs,

-Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,

-Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko,

-Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen

letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,

-ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und

-ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.