Darf Vollkaskoversicherung (selbst verschuldeter Unfall) Mwst einbehalten, wenn ein gleichwertiger Ersatzwagen (< 3 Jahre) angeschafft wurde?

3 Antworten

 Es handelt sich genau um das gleiche Auto ..., Ausstattung praktisch identisch. ...Es ist 3 Monate jünger. Günstiger habe ich ihn nicht gefunden.

und

Er ist teuerer als der geschätze Wiederbeschaffungswert.

Wie hoch ist der Unterschied, ansonsten mach dir mal Gedanken ob der Wiederbeschaffungswert korrekt ist und informiere dich ggf. über das Sachverständigenverfahren nach AKB A.2.10

daß meistens regelbesteuerte Fahrzeuge angeboten werden. Was aber meines Erachtens nicht stimmt

Das ist im Einzelfall (Modellabhängig) zu prüfen, wobei Fahrzeuge bis zu drei Jahren oft noch regelbesteuert angeboten werden (Leasingrückläufer).

In meinen AKB steht

Da gibt es verschiedene AKB´s!

z.B.

A.2.6.5 Umsatzsteuer

Umsatzsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Umsatzsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Da bei dir Umsatzsteuer in Form der Differenzbesteuerung angefallen ist, sehe ich keinen Grund für den Abzug.

Spreche deine Versicherung einmal auf den Mehrwertsteuerabzug an, ansonsten lass dich von einem Fachanwalt beraten.

Der Ersatzwagen (gleiche Typ, Baujahr...) wird wieder gebraucht gekauft und deshalb ohne MWST-ausweis.

Wird der Ersatzwagen privat gekauft oder bei einem Händler und ist somit Differenzbesteuert nach § 25 UStG?

als der geschätze Wiederbeschaffungswert

Was steht im Gutachten zu der enthaltenen Mehrwertsteuer. Wird das Fahrzeug hauptsächlich regelbesteuert mit 19 % oder Differenzbesteuert mit 2,5 % gehandelt?

Er ist teuerer als der geschätze Wiederbeschaffungswert.

Warum?

Hat er eine besserre Ausstattung ?

Ist er in einem besseren Zustand ?

Ist der Ersatzwagen überteuert?

oder wurde der Wiederbeschaffungswert falsch (zu niedrig) ermittelt?

um was für ein Modell, mit welcher Laufleistung handelt es sich?


Regulierungsgrundlage ist bei einem (Voll)-Kaskoschaden, der von dir abgeschlossene Versicherungsvertrag mit den dazugehörigen AKB´s.

Du solltest dir deinen Versicherungsvertrag und hierbei insbesondere die AKB´s jetzt noch einmal sehr genau durchlesen. Diese sind bei allen Versicherungen und Abschlussjahren unterschiedlich.


 

Danke für die Antwort.

Der Ersatzwagen wird bei einem Händler differenzbesteurt gekauft. (genau wie der alte)

Im Gutachten steht, daß meistens regelbesteuerte Fahrzeuge angeboten werden. Was aber meines Erachtens nicht stimmt. Regelbesteuert werden Autos mit Tageszulassung angeboten. Die gebrauchten, wie es auch der alte war, nicht. Es handelt sich genau um das gleiche Auto (Honda Jazz 1.4.), Ausstattung praktisch identisch. Es ist 3 Monate jünger. Günstiger habe ich ihn nicht gefunden.

In meinen AKB steht, bei Totalschaden zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwertes. Die Frage ist nun, gilt der Brutto- oder Nettowiederbeschaffungswert