Darf Vermieterin 2,50€ pro Waschgang verlangen, wenn Wasser und Stromanschluss nicht über einen seperaten Zähler läuft und man eine Nebenkostenpauschale zahlt?

7 Antworten

Wohnt die WG als alleinige Mietpartei in dem Haus oder wohnt die Vermieterin auch mit drin?

Ich nehme mal an, die WG wohnt allein dort. Dann gehört es zur ganz normalen Wohnungsnutzung dazu, dass man dort eine Waschmaschine betreibt. Egal ob im Keller oder in einem Wohnraum.

90 € mögen als Betriebskostenpauschale zu niedrig sein, aber es ist das Problem der Vermieterin, diese Pauschale ggf. so zu erhöhen, dass sie kostendeckend ist.

Der Weg über eine fette Waschpauschale zusätzlich Geld einzunehmen, wäre nur dann erlaubt, wenn das genau so im Mietvertrag stehen würde.

Zu den normalen Betriebskosten, die über die Pauschale gedeckt sind, gehören der ganze Strom und das ganze Wasser. Die Vermieterin kann sich da nichts raus nehmen.

Wenn es nicht im Mietvertrag steht, ist es auch nicht rechtens. Außerdem sind 2,50Euro etwas viel für einen Waschgang, finde ich. Bei 5 Leuten kommt einiges an Wäsche zusammen...

Sehe ich genau so.

Und ja, die 2,50 € pro Waschgang sind definitiv zu viel. Eine durchschnittliche Waschmaschine benötigt rund 48 Liter Wasser und rund 1kwh Energie, sind summa summarum rund 50 Cent pro Waschgang.

Schlag doch einfach vor einen Zwischenzähler für Strom und eine separate Wasseruhr zu setzen, bekommt man für kleines Geld und ist schnell angeschlossen, dann kann genau abgerechnet werden.

@Messkreisfehler

Auch 0,50€ pro Waschgang finde ich eine Frechheit... Bei 5 Leuten in der WG kommt wirklich viel Wäsche zusammen, da bist du in der Woche trotzdem zu viel Geld los.
Wenn es nicht im Mietvertrag steht, darf eigentlich keine Waschpauschale erhoben werden.
Mal die Vermieter ansprechen und sagen, dass es nicht im Vertrag steht und es gilt nur, was du unterschrieben hast.
Lies aber das Kleingedruckte sehr, sehr genau. ;)

das hat sie mal mitbekommen , von vermietern die waschmaschine und trockner zur verfügung stellen .

da das hier nicht der fall ist ,müssen sie diese horrende summe nicht abführen . in ruhe mit ihr drüber verhandeln --nicht drohen mit :  haft - polizei - psycho !

Die Waschmaschiene gehört einer Mittbewohnerin? Dann kann die Mittbewohnerin das Geld verlangen, nicht eure Vermieterin.
Zumal du sagst, Strom und Wasser laufen über euren normalen Anschluss.

Der Vermieterin entsteht also kein Schaden bei der Nutzung der Maschiene.

Ist diese Vermieterin Teil der WG?

Und sind diese 90 Euro die gesamten Nebenkosten, die monatlich als Abschlag gezahlt werden?

Wir zahlen pro Mitbewohner 90 Euro Nebenkostenpauschale also bekommt sie 450 Euro im Monat von der WG

@007Kathi

Sind diese 2,50 Euro pro Waschmaschinenfüllung vertraglich vereinbart?

@wilees

Nein auf jedenfall nicht schriftlich. Sie hat uns das nur mündlich mitgeteilt.

@007Kathi

Da es sich A) um die Waschmaschine einer Bewohnerin handelt und B) Kosten für Strom und Wasser in den Nebenkosten enthalten sind bzw. von den Bewohnern dierekt beim Versorger gezahlt werden, kann keine derartige Forderung erhoben werden.