Darf Vermieter von draußen Bilder vom Wohnzimmer machen?

7 Antworten

Es ist rechtlich nicht erlaubt fremdens Eigentum zu fotografieren auser mit einer bewilligung hat er die ? Nein !

Wen  er diese Fotos nich veröfentlicht und auch nicht weiter gibt kannst du rein rechtlich nichtz machen erst wen er sie veröffentlicht würde ich mich mit einem Anwalt in verbindung setzten und mit dem die Sache anschauen

 - (Foto, Vermieter, Mieter)
julesab 
Fragesteller
 30.05.2015, 22:22

Vielen Dank

verreisterNutzer  30.05.2015, 22:23
johnnymcmuff  30.05.2015, 23:30

Wen  er diese Fotos nich veröfentlicht und auch nicht weiter gibt kannst du rein rechtlich nichtz machen erst wen er sie veröffentlicht 

Das ist nicht richtig, Ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter keine Fotos machen, schau mal hier rein, da geht es zwar um Besichtigung aber weiter unten steht was zu Fotos:

http://news.immowelt.de/tipps-fuer-mieter/artikel/2423-immobilienverkauf-mieter-muss-fotoaufnahmen-der-wohnung-nicht-dulden.html

MfG

verreisterNutzer  30.05.2015, 23:37
@johnnymcmuff

Danke für dein Hinweiss doch ich bin schon fast 7 Jahre im Amt und diese Aussage auf dieser Seite ist nicht ganz korekt den nach Paragraf 8 Absatz 14 des Deutschengerichtbuches für Immobilien ist diese Antwort auf dieser seite nicht ganz korekt schau mal im Buch nach .

Aber trotzdem danke johnnymcmuff

Natürlich durfte er das nicht, weil Eingriff in die Privatsphäre.

Bevor du einen Anwalt einschaltest, bedenke, der will auch dein Bestes, nämlich dein Geld. Der Vermieter wird weiter behaupten, er hätte die Fotos gelöscht oder vernichtet. Du hast keinen Beweis, es geht aus wie das Hornberger Schießen und du hattest nur Kosten.

Solange Du Mieter bist, darf der Vermieter weder Deine Wohnung betreten, noch Bilder davon machen.

beamer05  09.10.2016, 13:52

Solange Du Mieter bist, darf der Vermieter weder Deine Wohnung betreten


Aber selbstverständlich darf er die Wohnung betreten, sofern er ein "berechtigtes Interesse" daran vorbringt und den Besuch ausreichend lange zuvor ankündigt (bzw. um einen Termin bittet).

Hey , hatte heute Wohnungsübergabe wo mir mein Vermieter mitteilte das er Fotos von meinem Wohnzimmer von draußen (EG- Wohnung ) gemacht hat , weil ich meine Wäsche dort stehen hatte

Weder in der Wohnung noch von draußen darf  der Vermieter oder sonst wer Bilder von Deiner Wohnung oder Einrichtung machen.

Ich geh mal stark davon aus das das nicht rechtens ist , er hat die Bilder vor einiger Zeit gelöscht und 4 er hätte die Bilder heute gelöscht 

Das ist nicht rechtens und ich hätte einen Anwalt eingeschaltet und die Herausgabe der Festplatte oder der Speicherkarte verlangt.

Gelöschtes kann man ohne weiteres wiederherstellen. Anleitungen gibt es zu Hauf im Internet.

Mein Weg wäre direkt zum Anwalt und das ohne Vorwarnung.

MfG

Johnny

julesab 
Fragesteller
 30.05.2015, 23:29

Dann werde ich das gleich morgen alles vorbereiten so das das Montag zum Anwalt geht , vielen Dank 😊

johnnymcmuff  30.05.2015, 23:32
@julesab

Dann schreibe bitte anschließend was der Anwalt dazu sagte bzw. was veranlasst wurde und dann letztendlich auch geschieht.

Das ist dann sehr hilfreich für andere Fragesteller.

julesab 
Fragesteller
 31.05.2015, 10:56

Das werde ich tun

Vielleicht ging es ihm ja nur um die Wäsche ???

In einigen Mietverträgen wird es untersagt Wäsche in den Wohnräumen zu trocknen. Wenn man Fotos davon macht und danach kommt der Mieter mit " Hey meine Wohnung schimmelt" hat man einen Beweis.

Nicht jeder Mensch der Fotos macht ist pervers.....manchmal versucht man nur sein Eigentum zu schützen.

albatros  31.05.2015, 01:58

In einigen Mietverträgen wird es untersagt Wäsche in den Wohnräumen zu trocknen.

Das mag drin stehen, die Klausel ist aber unwirksam. Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch auch in der Wohnung Wäsche zu trocknen.

bwhoch2  31.05.2015, 08:52

Der grundgesetzliche Schutz der Wohnung erlaubt es nicht, dass von aussen in die abgeschlossene Wohnung ohne Erlaubnis des Besitzers/Mieters fotografiert wird. Solche Fotos dürfen demzufolge nicht als Beweis verwendet werden. Sie gelten als nicht vorhanden. Die Behauptung, dass der Mieter Wäsche in der Wohnung getrocknet hat, somit als nicht bewiesen.