Darf Vermieter von draußen Bilder vom Wohnzimmer machen?
Hey , hatte heute Wohnungsübergabe wo mir mein Vermieter mitteilte das er Fotos von meinem Wohnzimmer von draußen (EG- Wohnung ) gemacht hat , weil ich meine Wäsche dort stehen hatte .. Ich geh mal stark davon aus das das nicht rechtens ist , habe ihn anschließend mitgeteilt das ich dieses Bild gerne bis morgen Abend per Email haben möchte , ansonsten würde ich rechtliche Schritte einleiten. Daraufhin wurde er sehr unruhig und sagte 1. er hätte vor einiger Zeit die Fotos gemacht 2. Wüsste nicht wo die Bilder abgespeichert sind 3. er hat die Bilder vor einiger Zeit gelöscht und 4 er hätte die Bilder heute gelöscht .. Meine Frage ist , was kann ich tun und was ist besonders sinnvoll für mich ? Danke im Voraus 😊
7 Antworten
Es ist rechtlich nicht erlaubt fremdens Eigentum zu fotografieren auser mit einer bewilligung hat er die ? Nein !
Wen er diese Fotos nich veröfentlicht und auch nicht weiter gibt kannst du rein rechtlich nichtz machen erst wen er sie veröffentlicht würde ich mich mit einem Anwalt in verbindung setzten und mit dem die Sache anschauen
Gerne
Wen er diese Fotos nich veröfentlicht und auch nicht weiter gibt kannst du rein rechtlich nichtz machen erst wen er sie veröffentlicht
Das ist nicht richtig, Ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter keine Fotos machen, schau mal hier rein, da geht es zwar um Besichtigung aber weiter unten steht was zu Fotos:
MfG
Danke für dein Hinweiss doch ich bin schon fast 7 Jahre im Amt und diese Aussage auf dieser Seite ist nicht ganz korekt den nach Paragraf 8 Absatz 14 des Deutschengerichtbuches für Immobilien ist diese Antwort auf dieser seite nicht ganz korekt schau mal im Buch nach .
Aber trotzdem danke johnnymcmuff
Natürlich durfte er das nicht, weil Eingriff in die Privatsphäre.
Bevor du einen Anwalt einschaltest, bedenke, der will auch dein Bestes, nämlich dein Geld. Der Vermieter wird weiter behaupten, er hätte die Fotos gelöscht oder vernichtet. Du hast keinen Beweis, es geht aus wie das Hornberger Schießen und du hattest nur Kosten.
Solange Du Mieter bist, darf der Vermieter weder Deine Wohnung betreten, noch Bilder davon machen.
Solange Du Mieter bist, darf der Vermieter weder Deine Wohnung betreten
Aber selbstverständlich darf er die Wohnung betreten, sofern er ein "berechtigtes Interesse" daran vorbringt und den Besuch ausreichend lange zuvor ankündigt (bzw. um einen Termin bittet).
Hey , hatte heute Wohnungsübergabe wo mir mein Vermieter mitteilte das er Fotos von meinem Wohnzimmer von draußen (EG- Wohnung ) gemacht hat , weil ich meine Wäsche dort stehen hatte
Weder in der Wohnung noch von draußen darf der Vermieter oder sonst wer Bilder von Deiner Wohnung oder Einrichtung machen.
Ich geh mal stark davon aus das das nicht rechtens ist , er hat die Bilder vor einiger Zeit gelöscht und 4 er hätte die Bilder heute gelöscht
Das ist nicht rechtens und ich hätte einen Anwalt eingeschaltet und die Herausgabe der Festplatte oder der Speicherkarte verlangt.
Gelöschtes kann man ohne weiteres wiederherstellen. Anleitungen gibt es zu Hauf im Internet.
Mein Weg wäre direkt zum Anwalt und das ohne Vorwarnung.
MfG
Johnny
Dann werde ich das gleich morgen alles vorbereiten so das das Montag zum Anwalt geht , vielen Dank 😊
Dann schreibe bitte anschließend was der Anwalt dazu sagte bzw. was veranlasst wurde und dann letztendlich auch geschieht.
Das ist dann sehr hilfreich für andere Fragesteller.
Das werde ich tun
Vielleicht ging es ihm ja nur um die Wäsche ???
In einigen Mietverträgen wird es untersagt Wäsche in den Wohnräumen zu trocknen. Wenn man Fotos davon macht und danach kommt der Mieter mit " Hey meine Wohnung schimmelt" hat man einen Beweis.
Nicht jeder Mensch der Fotos macht ist pervers.....manchmal versucht man nur sein Eigentum zu schützen.
In einigen Mietverträgen wird es untersagt Wäsche in den Wohnräumen zu trocknen.
Das mag drin stehen, die Klausel ist aber unwirksam. Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch auch in der Wohnung Wäsche zu trocknen.
Der grundgesetzliche Schutz der Wohnung erlaubt es nicht, dass von aussen in die abgeschlossene Wohnung ohne Erlaubnis des Besitzers/Mieters fotografiert wird. Solche Fotos dürfen demzufolge nicht als Beweis verwendet werden. Sie gelten als nicht vorhanden. Die Behauptung, dass der Mieter Wäsche in der Wohnung getrocknet hat, somit als nicht bewiesen.
Vielen Dank