Darf Vermieter unseren Internetanschluss überwachen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo BCFinal,

grundsätzlich hat der Anschlussinhaber (z.B. Vermieter) dafür Sorge zu tragen, dass ein Missbrauch durch geeignete Schutzvorrichtungen vorgebeugt wird. 

Was wann wie lange aufgezeichnet werden darf, ist wiederum datenschutzrechtlich zu bewerten. Grundsätzlich sind die Erhebung und Nutzung von Daten (z.B. Personenbezogene Daten) im BDSG geregelt.

Sollten zum Beispiel die Nutzer freiwillig der Erhebung der Daten (Wer hat sich wann eingeloggt) zugestimmt haben, dann liegt noch kein Verstoß gegen das BDSG vor. Hier wäre noch zu klären, wie lange der Vermieter die erhobenen Daten vorhalten darf und wann diese wieder zu löschen sind.

Die Nutzung und Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte sollte ebenfalls vorab geklärt sein. Selbstverständlich hat jeder Mieter ein Auskunftsanspruch über die von ihm gespeicherten Daten.

Grundsätzlich geht das BDSG von einer Erforderlichkeit und Zweckbestimmung aus. Vom Grundgesetz ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Nicht das jetzt alle Mieter sich anpassen müssen und bestimmte Seiten nicht mehr besuchen, weil sie Befürchtungen haben wegen der Protokollierung.

Naja, eine Überwachung (Protokollierung) in sehr engen Grenzen scheint hier vorzuliegen. Hoffentlich ist sich der Vermieter über die datenschutzrechtlichen Aspekte im Klaren und verhält sich datenschutzkonform.

Das ist ja scheinbar der Anschluss des Vermieters, dann kann er damit auch machen was er will. Wieso habt ihr keinen eigenen Anschluss?

BCFinal 
Fragesteller
 16.12.2015, 15:21

Das war am anfang so geplant und die Gebühren in der Miete mit inbegriffen. Aber nachdem diese Box angebrahct wurde gibt es nurnoch verbindungsprobleme.

stertz  16.12.2015, 15:24
@BCFinal

Dann ist es ja scheinbar so das ihr den Zugang gratis bekommt, es sei denn ihr bezahlt einen Betrag der ausgewiesen nur für den Zugang ist. Das kann er also so machen, ist ja sein Anschluss.

Euer Vermieter stellt euch das Internet zur Verfügung? Also er bezahlt es? Dann darf er SEINEN Anschluss auch überwachen wie er will!

Wenn ihr zahlt, dann darf er es nicht.

Wenn der Anschluss auf seinen Namen läuft, darf er das, weil er ja auch haftbar gemacht wird, wenn Missbrauch über seinen Anschluss getätigt wird.

 eine Firma beauftragt

Ein US-Staatsunternehmen mit 3 Buchstaben?

MadXMario  16.12.2015, 15:37

MC'S