Darf Vermieter Partner verbieten?
Hallo!
Ich habe folgende Frage, dürfte mein Vermieter es mir verbieten,dass mein Partner zu mir zieht?
Ich Lebe in einer 41m² , 2 Raum Wohnung.
Bisher ist noch nichts spruchreif aber mich interessiert es einfach ob er das verbieten dürfte.
Mein Partner ist sowieso fast jeden Tag bei mir,daher haben wir überlegt ob er nicht einfach zu mir zieht (natürlich würde ich dem Vermieter bescheid geben)
Liebe Grüße Pia
5 Antworten
Warum sollte er? Du musst ihn nur um Zustimmung bitten. Das ist in der Regel nur Formsache, aber einzuhalten. Ansonsten dürfte er dir wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte kündigen. Da die Wohnung ausreichend groß ist und dein Freund ein netter junger Mann ohne kriminelle Vergangenheit ist, gibt es keinen Ablehnungsgrund.
Zumindest musst Du seine Erlaubnis einholen. Ohne seine Erlaubnis wäre das ein Grund zur fristlosen Kündigung...
Verbieten nicht, allerdings würden sich die Nebenkosten etwas erhöhen. Allerdings glaube ich, dass 41 m² auf dauer zu klein sein könnten .
Wenn er die Wohnung nur an 1 Person vermieten will, kann er das verbieten. frag halt vor dem Einzug mal nach
ein Lebenspartner darf immer dazuziehen ... sogar Kinder etc. darf der Mieter aufnehmen
Ganz gewiss nicht, gälte nur für eingetragene Partnerschaft, natü+rlich auch Kinder und Ehepartner
Nein, verbieten kann dir das der Vermieter nicht. Dein Freund sollte sich regulär bei der Adresse anmelden und dem Vermieter teilst du schriftlich mit, ab wann er einzieht. Dann kann der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung anpassen. Wenn ihr keine Vorauszahlung sondern eine Pauschalmiete incl. Betriebskosten vereinbart habt, dann rede mit dem Vermieter über eine Vertragsänderung - das wäre nur fair, denn sonst zahlt der Vermieter euren Mehrverbrauch.
Das darf er wohl verbieten - er darf ja wohl noch selber bestimmen wer und wieviel Leute in °°°seiner Wohnung°°° leben
Der Vermieter kann das nur verbieten, wenn die Wohnung dadurch deutlich überbelegt ist - bei 41 qm und 2-ZImmer ist davon aber nicht auszugehen. Er hat die Wohnung vermietet und bestimmt jetzt nicht mehr alle Einzelheiten der Nutzung durch den Mieter.
Er darf das auch verbieten, wenn in der Person des Partners ein Grund liegt...
Verbieten keinesfalls, aber verweigern wenn er nicht um Zustimmung gebeten wurde.
"Will ein Mieter seinen Lebensgefährten in seiner Mietwohnung aufnehmen oder nachziehen lassen, braucht er die Erlaubnis des Vermieters, urteilte der Bundesgerichtshof (VIII ZR 371/02). Gleichzeitig erklärte das höchste deutsche Gericht, der Vermieter müsse die Erlaubnis im Regelfall erteilen."
Quelle: ImmobilienScout24
genau!
Diese Reihenfolge ist nicht richtig. Zuerst braucht es der Zustimmung des Vermieters, dann anmelden. Eine alleinige schriftliche Mitteilung führt u. U. zur Kündigung der Wohnung wg. unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Im Übrigen wirkt sich der Zuzug nur auf BK aus, wenn diese nach Personenschlüssel umgelegt werden. Das dürfte in der Regel selten sein.
Danke für die Ergänzung - die Reihenfolge ist wichtig! Nach meiner Kenntnis werden Müllgebühren nach Personenzahl erhoben und in der Regel auch so umgelegt.
das stimmt so nicht ... ein Lebenspartner darf immer dazuziehen ... sogar Kinder etc. darf der Mieter aufnehmen - wichtig ist nur, dass der Wohnraum ausreichend ist ...
der Vermeiter darf aber selbstverständlich die Nebenkosten erhöhen ....