Darf Vermieter ohne Ankündigung Zaun austauschen?

5 Antworten

Dieser Zaun der die dahinter liegende Grünfläche von deinem Garten trennt, hat ja einen Zweck. Zählt die Grünfläche überhaupt zu deiner Mietsache bzw. darfst du diese überhaupt nutzen? Oder hast du das einfach mal angenommen, weil der Zaun kaputt war und man ihn so schön öffnen konnte? Wenn diese Grünfläche durch einen Zaun von deinem Garten getrennt war, egal wie kaputt dieser ist, dann sieht das für mich so aus, als gehöre dieser Teil nicht zu deiner Mietsache!  Was sagt der Mietvertrag diesbezüglich aus?

Es wäre zwar nett, wenn der Vermieter dich von der Erneuerung des Zauns informiert hätte, ein Mitspracherecht hast du jedoch nicht. Erst recht nicht, wenn meine Vermutung zutrifft, und die Grünfläche überhaupt nicht zu deiner Mietsache gehört. Dann kann der Vermieter da auch ´ne Mauer bauen.

Es wäre also hilfreich zu wissen, was genau mietvertraglich vereinbart wurde.

Warum glaubt eigentlich jeder Mieter er habe, was das Eigentum des Vermieters betrifft, ein Mitspracherecht? Wenn der Vermieter meint, er müsse morgen die Fassade deines gemieteten Hauses in schweinchenrosa anstreichen, dann kannst du zwar rumzetern wie du willst, aber auch nichts dagegen tun.

Dir war es weder erlaubt, dem kaputten Zaun zu übersteigen und als Abkürzung zu benutzten noch einen Gartenweg in dem angemieteten Garten anzulegen.

Und Rosenstöcke wären in einem Abstand vom - je nach Landesrecht - mind. 1 m von der Grunbdstücksgrenze zu setzen gewesen, sofern diese Gestaltungsfreiheit überhaupt Gegenstand eures Mietvertrages ist.

Man kann sich darüber streiten, ob in einem Gespräch mit dem Vermiter anlässlich der Instandsetzung seines (!) maroden Zauns gegen erklärte Kostenübernahme dort ein abschliessbares Tor und Zuwegung zu setzen möglich gewesen wäre.

Die Einfriedung liegt allerdings im ausschliesslichen Weisungsrecht des Eigentümers und der Zaun ist dir eben nicht mitvermietet wie auch kein zweiter Zugang zum Haus/Mietgegenstand zugesichert.

Vlt. erklärt das den jetztigen Zustand. Oder Beschwerden der Eigentümer, deren Grundstück du auf dem Weg zum Sandkasten überquerst, obwohl der einen anderen Zugang hat.

Im Ergebnis hast du das hinzunehmen :-O

G imager761


Sein Zaun - Sein Grundstück - er braucht dich nicht fragen - must ab jetzt den Umweg über den regulären Gehweg machen

Soll es heißen dass mein Vermieter egal ob ich Miete zahle oder nicht bzw das Grundstück gemietet habe, frei über meinen Garten verfügen darf nur weil es sein Eigentum ist? Es ist doch momentan mein Besitz. Soll ich in Zukunft auch hinnehmen wenn mein Hausmeister auf Toilette muss, dass er quer durch meine Wohnung gehen darf weil meine Toilette auch im Eigentum meines Vermieters ist? I

@SmileSmile01

du hast den Garten mit gemietet - was wäre wenn du den Zaun bezahlen müsstest, 

dann stände ne andere Frage xD

für Reparaturen ist der Vermieter zuständig

dein Vergleich hinkt gewaltig. 

es ist nicht dein Zaun - du nutzt nur das Grundstück und zahlst Miete

Der Zaun ist schon bei meinem Einzug kaputt gewesen, nun seit zweieinhalb Jahren. In dieser Zeit hätte mein Vermieter doch ein Wort an mich richten können. Ich hätte doch nicht auf meine eigene Kosten einen Weg gebaut wenn er in eine Sackgasse führt. Ich hätte gedacht das wieder ein zu öffnende Zaun dorthin kommt. Aber das geht wahrscheinlich über die Rechtsfrage hinaus. Ich hätte mir gewünscht dass ich in eine solche Entscheidung doch eingeweiht werde. Aber wie ich das verstanden habe ist das Recht nicht auf meiner Seite.

Vielen Dank für deine Antwort!

@SmileSmile01

Was hätte es geändert, wenn man dich eingeweiht hätte - außer dass du es gewusst hättest? Dann würde trotzdem der gleiche Zaun dort aufgestellt und dein Weg endet immer noch in einer Sackgasse.

Du kannst dem Vermieter nun aber nicht vorwerfen, dass DU einen Weg angelegt hast, weil DU der Meinung warst, der Zaun bleibt geöffnet.

@TrudiMeier

sowas steht nicht an einem Tag, man kann reden und evtl. die Tür spendieren - damit wäre der Weg wieder frei ^^

@peterobm

Stimmt. Wenn jedoch besagte Grünfläche nicht zum Mietgegenstand der FS gehört und ihr auch die Nutzung nicht gestattet wurde (sofern es sich da um privaten Grund handelt), kann sie das zwar ansprechen, trotzdem muss der Vermieter ihren Wünschen nicht entsprechen. 

Dein Zaun, dein Weg, dein Garten?

Gut, der Garten, wenn mit vermietet, ist momentan deiner.

Vielen Dank für die Antwort, aber das hat mir jetzt nicht wirklich weiter geholfen.

Der Vermieter einer Sache darf erforderliche Reparaturen an seinem Eigentum ohne Weiteres vornehmen!



(Dabei würde sogar meine Rose vom Zaunpfahl erstochen)


Merke:

Man pflanzt nicht ungefragt seine Rose in ein fremdes Pfahlloch!