Darf Vermieter neue Heizung über die Nebenkostenabrechnung nach Auszug anteilig berechnen?

2 Antworten

Heizungssanierung kann zu einer Mieterhöhung führen, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Allerdings muß das vorher angekündigt werden, rückwirkend geht das nicht. Erst Recht nicht über die Nebenkosten, nur über die kaltmiete ist so was möglich.

Hast du denn für den 1.8.10 - 30.11.10 auch eine Abrechnung bekommen?

Der Vermieter muss immer 12 Monate abrechnen, d.h. alle Kosten (außer Verbrauchsabhängige) müssen durch 12 Monate geteilt werden und dann mal 11 (in deinem Fall ) genommen werden.

Eine Umlage für eine Heizungserneuerung kann er so nicht ansetzen. Wenn es eine Modernisierung ist, hat er diese vor Beginn anzukündigen und dann kann er 11% der Kosten jährlich auf deine Miete umrechnen. So, wie er es macht, ist es falsch und du brauchst die Kosten nicht zu tragen, schon gar nicht rückwirkend.

Hallo, ja ich habe für den Zeitraum vom 1.8.10-30.11.10 eine Abrechnung erhalten. Was mir übrigens auch noch aufgefallen ist: in der aktuellen Abrechnung ( erstellt März 2012)müsste doch schon der Dezember2011 verjährt sein oder?Sprich ich müsste diesen nicht mehr Zahlen? Und Dankeschön schonmal für die hilfreichen Antworten :)

@Sabrina19871

Ich meinte natürlich den Dezember 2010 der verjährt sein müsste?

@Sabrina19871

Nein, die Abrechnung wird ja immer für 1 Jahr gemacht und wenn 1.12.10-30.11.11 abgerechnet wird, hat der Vermieter Zeit bis 30.11.12 die Abrechnung zu erstellen.

Lege Einspruch ein gegen den Posten der Heizungsumlegung, alles andere müsstest du zahlen.