Darf Vermieter neue Heizung über die Nebenkostenabrechnung nach Auszug anteilig berechnen?
Hallo, ich habe vom 1.8.2010- 31.10.2011 zur Miete gewohnt und habe nun erst die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.12.2010-31.10.2011 erhalten. Die gängigen Sachen wie Wartungskosten etc. habe ich soweit geprüft, allerdings verlangt der Mieter rückwirkend zum 01.08.2010 für jeden Monat 25€ Kostenbeteiligung für den Einbau einer neuen Heizanlage( alte war Defekt, Vermieter wohnt ebenfalls im Haus und hat die Kosten laut eigener Aussage anteilig berechnet). Ich müsste nun laut seiner Aussage 400€ für die 16 Monate, welcge ich zur Miete gewohnt habe, zahlen. Im Mietvertrag wurde keine Erhöhung vereinbart, auch wurde ich nicht informiert das die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abgedeckt werden sollen. Mein Vermieter meinte das ich schließlich einiges an Heizkosten durch die neue Heizung gespart hätte und das er erst vor kurzen von einem Bekannten erfahren hätte, das er die Beteiligung an den Kosten rückwirkend vom Mieter einfordern dürfte. Nun wäre meine Frage ob das wirklich der Fall ist, vll kennt sich ja jemand aus und kann mir weiterhelfen :)
2 Antworten
Heizungssanierung kann zu einer Mieterhöhung führen, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Allerdings muß das vorher angekündigt werden, rückwirkend geht das nicht. Erst Recht nicht über die Nebenkosten, nur über die kaltmiete ist so was möglich.
Hast du denn für den 1.8.10 - 30.11.10 auch eine Abrechnung bekommen?
Der Vermieter muss immer 12 Monate abrechnen, d.h. alle Kosten (außer Verbrauchsabhängige) müssen durch 12 Monate geteilt werden und dann mal 11 (in deinem Fall ) genommen werden.
Eine Umlage für eine Heizungserneuerung kann er so nicht ansetzen. Wenn es eine Modernisierung ist, hat er diese vor Beginn anzukündigen und dann kann er 11% der Kosten jährlich auf deine Miete umrechnen. So, wie er es macht, ist es falsch und du brauchst die Kosten nicht zu tragen, schon gar nicht rückwirkend.
Ich meinte natürlich den Dezember 2010 der verjährt sein müsste?
Nein, die Abrechnung wird ja immer für 1 Jahr gemacht und wenn 1.12.10-30.11.11 abgerechnet wird, hat der Vermieter Zeit bis 30.11.12 die Abrechnung zu erstellen.
Lege Einspruch ein gegen den Posten der Heizungsumlegung, alles andere müsstest du zahlen.
Hallo, ja ich habe für den Zeitraum vom 1.8.10-30.11.10 eine Abrechnung erhalten. Was mir übrigens auch noch aufgefallen ist: in der aktuellen Abrechnung ( erstellt März 2012)müsste doch schon der Dezember2011 verjährt sein oder?Sprich ich müsste diesen nicht mehr Zahlen? Und Dankeschön schonmal für die hilfreichen Antworten :)