Darf Vermieter mir einen Rottweiler verbieten?

11 Antworten

Hi,

Ich würde es mir schriftlich geben lassen, wenn der Vermieter selber so nachlässig ist selbst schuld 😄 Hund ist Hund.

Jetzt kommt aber das grosse Aber, denn die Genehmigung kann vom Vermieter mit entsprechender Begründung zurückgezogen werden. Also wenn Nachbarn gestört werden, wo man im Mehrfamilienhaus einfach auch von ausgehen kann bei Hunden die zum bewachen gezüchtet werden und bei deiner Vorstellung oben im Text die suggeriert das du nicht unbedingt der friedlichste Zeitgenosse bist so Aggressionen übertragen sich halt sehr schnell auf den Hund. Damit es klappt musst etwas lernen ruhiger zu werden um den Hund nicht immer zu alarmieren. Soll nun kein Angriff sein wir Menschen sind halt alle unterschiedlich 🙂 wird halt nur akut wenn man ein Hund haben möchte der echte Gefahren von falschen unterscheiden soll.

"Abgesprochen" - sollte man schriftlich haben, sonst ist das wenig wert.

Und wenn du die erlaubte Hundehaltung schriftlich fixiert hast, dann kann der Vermieter grundsätzlich keine Hunderasse verbieten, es sei denn, es ginge um ein Bundesland, in dem es noch Listenhunde gibt - ist in Thüringen ja nicht der Fall.

Hast du die Haltungserlaubnis nicht schriftlich und der Vermieter erinnert sich nicht mehr, dann kannst du nur den Klageweg beschreiten. Kostet Zeit, Geld, Nerven, zerstört das Verhältnis zum Vermieter - und der Ausgang ist ungewiss, denn es gibt durchaus Gründe, eine Hundehaltung nicht zu genehmigen.

Dann sucht man sich besser eine neue Wohnung, bei der man im Mietvertrag schriftlich die erlaubte Hundehaltung fixiert.

Bin ja auch auf der Suche. Also muss nicht genau drin stehen welche Rasse. Es reicht wenn die Hundehaltung im Mietvertrag steht- und da es kein Listenhund hier ist wäre dies kein Problem. Habe ich das richtig verstanden?

@Thegirlwho

Ja, so sieht das gesetzlich aus. Aber ebenso ist es gesetzlich geregelt, dass von einer Hundehaltung KEINE Störungen für die Nachbarn ausgehen darf. Ansonsten kann der Vermieter die Haltung sofort untersagen, denn er muss seine anderen Mieter schützen. Und dann nutzt dir die schriftliche Zusage im Mietvertrag leider überhaupt nichts.

@dsupper

Danke das fand ich sehr hilfreich

Also grundsätzlich ist ein Verbot von Hunden im Mietvertrag lt. BGH wohl nicht zulässig. Sehr wohl allerdings wenn der Hund einen Störfaktor bildet, also wenn der konkrete Anlass besteht eine Lärmbelästigung zu befürchten, bei z,B. einem Nachbarn eine Hundehaarallergie besteht usw. usw.
Es können auch mehrere Hunde verboten werden, sodass einer ggf. erlaubt ist, fünf aber nicht.

Im Endeffekt ist das immer eine Frage des Einzelfalls, ein grundsätzliches Verbot der Hundehaltung ist aber unzulässig.

Allerdings, und das gilt IMMER, gibt es auch noch den Umstand, dass es halt eben dein VERMIETER ist und man es sich mit dem in der Regel doch nicht komplett verscherzen will. Ich würde die ganze Sache also mit ihm absprechen und ggf. versuchen einen Kompromiss zu finden. Sonst kann es natürlich auch immer sein, dass der Vermieter einen Grund aus der Tasche zieht den Mietvertrag mit den regulären Kündigungsfristen zu kündigen. Dann sitzt du halt mitsamt dem Rottweiler auf der Straße.

Natürlich darf der das… und das sollte der auch!

Hahahahhhah alles klar

Ein grundsätzliches Verbot von Hunden im Mietvertrag ist nicht gütig. Das muss immer individuell besprochen werden.

Wenn du dir aber einen Welpen holen willst und den auch viel alleine lassen willst wirst du früher oder später Probleme bekommen. Ein Welpe, auch wenn der noch nicht so laut belle. kann wie ein ausgewachsener Hund, kann ordentlich Radau machen. Zudem wird der seine Wohnung zerlegen wenn der sich alleine langweilt. Dann bist du schneller gekündigt als du dir das erhoffst.