Darf Vermieter Mietverhältnis nach Schlüsselübergabe vor beginn kündigen?
Hallo,
habe einen Mietvertrag unterschrieben der zum 01.05.14 beginnen soll, Schlüsselübergabe ist erfolgt. Bei Übergabe der Wohnung habe ich eine gesprungene Fliese im Bad angesprochen, jetzt hat sich herausgestellt das die ersten drei Reihen an der Wand über der Wanne lose sind. Nachdem ich das bei der Vermieterin bemängelt habe drohte diese mit einem Aufhebungsvertrag, da ich gesagt habe das ich diesen nicht unterschreiben werde drohte Sie mit einer Kündigung. Mein Frage wäre, ist das Rechtens???
6 Antworten
habe einen Mietvertrag unterschrieben der zum 01.05.14 beginnen soll, Schlüsselübergabe ist erfolgt.
Dann ist ein wirksamer vertrag zustande gekommen,
Bei Übergabe der Wohnung habe ich eine gesprungene Fliese im Bad angesprochen, jetzt hat sich herausgestellt das die ersten drei Reihen an der Wand über der Wanne lose sind. Nachdem ich das bei der Vermieterin bemängelt habe drohte diese mit einem Aufhebungsvertrag, da ich gesagt habe das ich diesen nicht unterschreiben werde drohte Sie mit einer Kündigung. Mein Frage wäre, ist das Rechtens??
Weder die Drohungen, noch die Forderung nach einem Aufhebungsvertrag noch wäre eine Kündigung aus dgenannten Gründen möglich.
Sie haben sich völlig richtig verhalten, Mängel muss man unverzüglich melden.
Meine eigentliches bedenken ist aber ob Sie das Mietverhältnis nun Kündigen kann da im Mietvertrag der beginn am 01.05 festgehalten ist?
Nein, die Kündigung wäre unwirksam.
MfG
Johnny
Wie kannst du jetzt eine Wohnung übernehmen, deren Vertragsbeginn am 01.05.2014 ist? Mit der Schlüsselübernahme und Übernahmeprotokoll befindest du dich faktisch in einem kostenpflichtigen Nutzungsverhältnis bis zum 30.04.2014. Einer Vertragsaufhebung musst du nicht zustimmen. Eine Kündigung des Mietvertrages kann zwar ausgesprochen werden bedarf aber der Schriftform. Ohne hinreichenden Grund ist die Kündigung des Vermieters rechtsunwirksam. Die Bemängelung einer Fliesenverlegung ist als Grund untauglich. Die Tigerin ist also zahnlos. Hast du schon ein Übernahmeprotokoll schriftlich abgefasst?
Sollte die Vermieterin tatsächlich kündigen, so kannst du gelassen den weitern Dingen entgegen sehen. Einer ordentlichen Kündigung wirst du widersprechen, eine außerordentlich Kündigung lässt du unbeachtlich, eine Räumungsklage der Vermieterin geht totsicher den Bach runter. Das Übergabe/Übernahmeprotokoll vom 11.03. sollte in schriftlicher Form vorliegen. Wenn die Zeugen darauf unterschrieben haben ist das eine gute Beweisgrundlage. Mängel der Mietsache sollten laut diesem Protokoll unter Fristsetzung durch den Vermieter beseitigt werden. Die defekten Fliesenreihen hast du nicht bei der Übernahme festgestellt. Deshalb muss dieser Mangel offiziell im Einwurfschreiben der Vermieterin gemeldet und eine Frist der Mangelbeseitigung gesetzt werden. Du kannst auch den Vorschlag einer Mietermodernisierung unterbreiten und die Kosten von der Miete in Abzug bringen, wenn die Vermieterin zustimmt. Das Schloss der Wohnungstür solltet du wechseln - das alte Schloss aber aufheben.
Leider ja, aber mit der entsprechenden Kündigungsfrist. Da Ärger eh vorprogrammiert ist, such dir eine andere Bleibe. Du kannst den Aufhebungsvertrag unterschreiben, must aber nicht. Die Miete wäre atürlich in der Zeit fällig; so aber könntest du ohne Einbußen wieder raus.
Aus welcher Blüte saugst du denn den Honig? Nenne hier die Rechtsgrundlage für deine Behauptung oder berichtige deinen Kommentar.
Ohne Grund darf Sie das glaube nicht, die Wohnung war zu einem super Preis zu haben. Das die unsachliche Vermieterin dafür der Grund ist konnte ich vorher leider nicht ahnen. Aufgeben möchte ich die Wohnung nur ungern.
Leider ja, aber mit der entsprechenden Kündigungsfrist.
LEIDER eine völlig falsche Antwort.
Ich empfehle Dir, keine Antwort zu geben, wenn Du keine Ahnung hast und mal die Richtlinie drei von gutefrage zu lesen.
Wenn du eine Frage stellst, möchtest Du sicher auch nur richtige und qualifizierte Antworten haben, oder?
Wenn überhaupt, müsste hier die Vermieterin Schadensersatz leisten, wenn sie jetzt den Einzug verhindern würde.
Na so was, bei einem Aufhebungsvertrag müssen beide zustimmen und kündigen kann Sie auch nicht, da Du Dir nichts hast zu schulden kommen lassen oder? Zahle stets pünktlich deine Miete und halte Dich an die Hausordnung, dann kann Dir niemand etwas. Fröhlichen Feierabend :)
Miete musste ich noch nicht zahlen, aber zu Schulden kommen lassen habe ich mir nichts. Ebenfalls einen schönen Feierabend :-)
Darf Vermieter Mietverhältnis nach Schlüsselübergabe vor beginn kündigen?
Im Gegensatz zum Mieter, nein.
Allerdings könnte sie, da noch kein Mietbeginn, die Schlüssel wieder zurückfordern.
Es wurden bei Übernahme Bilder gemacht die die Mängel festhalten sollten, desweiteren waren auch 3 Zeugen anwesend. Es war ausgemacht das ich ab 01.04 die Nebenkosten Zahle und ab 01.05 die volle Miete, die Wohnung wurde erst kurz vor Übernahme geräumt und renoviert. Deshalb hatte ich nur die Möglichkeit einer kurzen Besichtigung im bewohnten Zustand. Den Zeitraum zwischen dem 01.04 und 01.05 wollte ich nutzen um mich einzurichten. Am 11.03 erfolgte die Übergabe auf Wunsch des Vermieters relativ kurzfristig. Meine eigentliches bedenken ist aber ob Sie das Mietverhältnis nun Kündigen kann da im Mietvertrag der beginn am 01.05 festgehalten ist?