Darf Vermieter die Kosten für Austauschheizung (von Öl auf Gas) auf die Mieter umlegen.?

6 Antworten

Es ist hier für die prozentuale Änderung der MME nicht der Zugang des Mieterhöhungsverlangens sondern der Zugang der Modernisierungsankündigung maßgebend. War das in 18, gilt 11%, wenn erst in 19, dann 8% Umlage.

Dass Alter der Ölheizung rechtfertigt nicht die Umstellung auf Gas zu Lasten der Mieter, es wäre lediglich eine Instandhaltung vom Vermieter zu bezahlen. Zumindest dürfte nur ein Bruchteil der Kosten der neuen Anlage umgelegt werden, der fällige Instandsetzungsanteil muss abgezogen werden. Das aber nur, wenn ein tatsächlicher Modernisierungseffekt (Energie- bzw. Kosteneinsparung) ausgewiesen und zu erwarten ist.

Eine MME ist unabhängig von der letzten ME zulässig.

Nun sollen wir, nach dem Einbau, anteilig für die Heizung wieder 11% 50,50 Euro mehr Mieterhöhung bekommen. Ist das zulässig?

Ja: Eine neben und zusätzlich der Mieterhöhungen vorzunehmende Modernisierungserhöhung wäre gem. § 559 I BGB dann zulässig, wenn nach Maßgabe des § 555b BGB mit der neuen Gasheizung "Endenergie nachhaltig eingespart", "nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird" oder "die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind", etwa unzureichende Emmisssionswerte der alten, ansonsten funktionierenden Ölheizung, die deswegen keine Betriebserlaubnis mehr bekäme.

Allerdings sind seit 2019 nur 8%, nicht mehr 11% der auf eure Wohnung entfallenden Modernisierungskosten umlegbar; die Refinanzierung verteil sich also von 9 auf gut 12 Jahre.

G imager761

du musst nicht gleich zum Anwalt, aber zum Mieterschutzbund.

Danke, das wollen wir ja nicht. Aber uns erkundigendamit wir gut informiert sind.

Der Heizungseina ist Teil der Fixmiete, nur Gas und Unterhalt sind Nebenosten.

Ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, ich denke eher nicht, denn diese sind relativ günstig und die Kosten sind auf die Lebenszeit der Heizung umzurechnen.

Danke für die Antwort. Das denken wir auch. Aber ich glaube, dass es etwas Anders liegt. Schlecht für uns . Trotztdem Danke

Das Übersieht eine Modernisierungserhöhung n. § 559 BGB nach Maßgabe d. § 555b BGB nun völlig :-O

Mieterhöhung wegen Modernisierung, wenn die neue Heizungsanlage Energie spart, ist zulässig.

BGB § 559

Auch kurz nach einer Mieterhöhung gem. § 558.

Wann wurde denn die Mieterhöhung wegen der neuen Heizung angekündigt?

Wenn erst 2019 dann dürfen nur noch 8 % der reinen Mondernisierungskosten als Mieterhöhung umgelegt werden.

Danke, das wurde uns am 14.2.19 schriftlich mitgeteilt allerdings mit 11%. Allerdings so kurz nach der letzten Erhöhung ist das zulässig? Die modernisierung ist in Ordnung weil die alte Ölheizung zwar "noch" geht aber schon sehr alt ist.

@eliwulei

Es ist hier für die prozentuale Änderung der MME nicht der Zugang des Mieterhöhungsverlangens sondern der Zugang der Modernisierungsankündigung maßgebend. War das in 18, gilt 11%, wenn erst in 19, dann 8% Umlage.

Dass Alter der Ölheizung rechtfertigt nicht die Umstellung auf Gas zu Lasten der Mieter, es wäre lediglich eine Instandhaltung vom Vermieter zu bezahlen. Zumindest dürfte nur ein Bruchteil der Kosten der neuen Anlage umgelegt werden, der fällige Instandsetzungsanteil muss abgezogen werden. Das aber nur, wenn ein tatsächlicher Modernisierungseffekt (Energie- bzw. Kosteneinsparung) ausgewiesen und zu erwarten ist.

Eine MME ist unabhängig von der letzten ME zulässig.