Darf Vermieter bei Kaution Geld abziehen

3 Antworten

Für Mängel die im Übergabeprotokoll nicht erfasst sind, kann nicht im Nachhinein Schadenersatz bzw. Kautionsabzug verlangt werden.

Wann wurde die Wohnung zurückgenommen bzw. zurück gegeben?  Ab diesem Zeitpunkt läuft die 6monatige Verjährungsfrist.

Das kommt darauf an: Zeigte sich der versteckte oder allmählich feststellbare Mangel erst nach Übergabe, hat er ihn innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe geltend gemacht und behoben verlangt, darf er das.

Einfach deine Kaution ohne glaubhaft gemachte Mängelrüge und Beseitigungsaufforderung kürzen darf er nicht.

Dein Problem ist, dass du genau das beweisen müsstest, würdest du auf ungerechtfertigte Bereicherung durch Kautionseinbehalt klagen. Und gegeteilige Glaubhaftmachung ist unmöglich zu bestreiten: Wie will man beweisen, etwas nicht bekommen zu haben?

G imager761

Genau diese Frage solltest du hier beantworten.

Einfach deine Kaution ohne glaubhaft gemachte Mängelrüge und Beseitigungsaufforderung kürzen darf er nicht.

Komisch bei mir setzt Du als Kommentar unter meiner Antwort, dass der Mieter nachweisen muss keine Mängelanzeige erhalten zu haben( was falsch ist).

Hier schreibst Du von einer glaubhaft gemachten Mängelrüge; also doch der Vermieter in der  Beweispflicht.


Kopfschüttel

Darf ein Vermieter Nachträglich bei kautions rRückgabe Mängel aufschreiben und abziehen die bei der Übergab nicht bbesprochen würden?

Nein, darf er so vorerst nicht, er muss erst einmal dem Miieter den Mangel anzeigen und ihn unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben.

Erst wenn der Mieter die Frist verstreichen lässt und den Mangel nicht behebt, darf der Vermieter die Kaution dafür verwenden um den Schaden zu beheben.

 Weil mein ex Vermieter hat mir 351 Euro abgezogen für Sachene die nicht besprochen würden, was kann ich da jetzt machen? 

Unter Fristsetzung auffordern, das er die Summe auszahlt, mit der Begründung  das keine Mängelanzeige erfolgte und dass Dir keine Gelegenheit gegeben wurde den Mangel zu beheben. 

Gleichzeitig darauf hinweisen, das bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleitet.

Kann ich dagegen vorgehen und das Geld zurück zu klagen.

Klar kann man das, aber erst mal das Schreiben was ich vorgeschlagen habe.

MfG

Johnny

Falsch: Das Problem ist, das der Mieter nachweisen muss, keine Mängelanazeige oder Beseitigungsaufforderung bekommen zu haben, nicht der Vermieter, dass doch :-)

Warum man den Fragesteller in eine Kostenfalle quatscht, womit er  allein in der ersten Instanz seinen Verlust stumpf verdoppelt, erschliesst sich mir da nicht :-O 

@imager761

Wie soll der Mieter nachweisen, dass er keine Aufforderung zur Mängelbeseitigung bekommen hat, wenn er keine Aufforderung bekommen hat - dann bliebe nur eine eidestattliche Erklärung.

(Kopf schüttel)   

@imager761

Da irrst Du imager.

Wie soll der Mieter wissen dass es noch Mängel (verdeckte)gibt, wenn er die Wohnung übergeben hat, das kann also nur der Nachmieter oder der Vermieter feststellen und somit hat er die Pflicht, die Mängel anzuzeigen.

Keine Mängelanzeige kein Geld, kann man auch googeln, steht in diversen Mietrechtseiten