darf Verletztengeld zu 100 % bei Hartz 4 angerechnet werden ?

3 Antworten

Das Verletztengeld wird auf das ALG-II angerechnet.

Es wird zu 100% angerechnet, weil Freibeträge nur bei Einkommen einer klassischen Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden.

aber verletztgeld sind ja nur 80 % vom Arbeitslohn

@JMamier

Ich verstehe den Hinweis nicht - das Verletzengeld, welches zufließt, wird angerechnet ohne das Freibeträge berücksichtigt werden.

Natürlich wird das angerechnet, das ist schließlich Dein Einkommen.

Ja aber da sind doch nur 80 % vom Erwerbseinkommen

@JMamier

Es werden ja auch nur diese 80% angerechnet. Du bekommst ja bei Verletztengeld nur dann ALG 2, wenn das Verletztengeld zu gering ausfällt.

@Allexandra0809

Ja wie kommt es dann das ich bei einem Hartz 4 Rechner der auf der Internetseite vom Arbeitsamt angeboten wird als neuer Hartz 4 Rechner 2015 mit den aktuellen Regelsatzen das ich wenn ich damit ausrechne mit den gleichen Angaben wie auf dem Hartz 4 Amt Anspruch hätte aber im Bescheid kommt kein Anspruch raus

@JMamier

Das kann ich Dir leider nicht sagen, da ich weder Dein Einkommen, noch Deine Verhältnisse kenne. Wenn Du wenig Verletztengeld bekommst, könnte es ja auch sein, dass Du Anspruch auf Wohngeld hast, aber nicht auf ALG 2.

@JMamier

Ja wie kommt es dann das ich bei einem Hartz 4 Rechner der auf der Internetseite vom Arbeitsamt angeboten wird als neuer Hartz 4 Rechner 2015 mit den aktuellen Regelsatzen das ich wenn ich damit ausrechne mit den gleichen Angaben wie auf dem Hartz 4 Amt Anspruch hätte aber im Bescheid kommt kein Anspruch raus

@Allexandra0809

Wohngeld habe ich schon beantragt und das wurde abgelehnt

@Allexandra0809

Hast du auch eine normale E-Mail Adresse dann kann ich dir meine Einkommen mal dort schreiben und du kannst es bei dem Hartz 4 Rechner mal selber rechnen

@JMamier

Könnte es sein, dass Dein Verletztengeld über dem ALG-2-Satz liegt? Sonst red einfach mal mit Deinem Sachbearbeiter darüber und frag nach, an was es liegt, dass Du kein ALG 2 bekommen sollst.

Wenn Du voll gearbeitet hast, solltest Du eigentlich mit dem Verletztengeld auskommen.

Wird wie Einkommen behandelt