Darf unter der Treppe im Treppenhaus etwas abgestellt werden?
Wir wohnen seit 10 Jahren In einer WEG als Eigentümer. Die beschlossene Hausordnung verbietet das Abstellen jeglicher Gegenstände im Treppenhaus. Nun haben wir seit Jahren die Fahrzeuge unserer Kids unter der Treppe gelagert, damit diese darauf schnell zugreifen können. Wohlgemerkt: Keiner kann darüber stolpern, die Dinge liegen unter einer Treppe, alle Eigentümer haben dies bislang geduldet, und eine Brandgefahr geht von diesen Dingen auch nicht aus. Nun hing einige Wochen lang ein Aushang im Treppenhaus, in dem darauf hingewiesen wurde, das Balkonkästen und andere Gegenstände im Treppenhaus nicht abgestellt werden dürfen und diese zu entfernen sind. Andernfalls würden sie durch den Hausmeister entsorgt. Wir haben uns nicht angesprochen gefühlt, da die Fahrzeuge ja unter der Treppe, und nicht irgendwo im Treppenhaus, standen. Heute waren unsere Fahrzeuge plötzlich verschwunden. Ich habe dann erfahren, dass der HM diese tatsächlich entsorgt hat; er hat sie in den Heizungskeller geschlossen. Ich habe ihn gebeten, diese umgehend bis morgen wieder zurückzustellen, da das, was er da im Auftrag der Hausverwaltung getan hat, meines Erachtens nach an Diebstahl grenzt. Mich würde nun interessieren, wer im Recht ist. Darf mein Eigentum so ohne jeden persönlichen weiteren Hinweis oder Zettel an den Sachen, entfernt werden? Dürfen die Teile unter der Treppe stehen bleiben?
5 Antworten
dies gehört imho auf die tagesordnung der nächsten WEG-Versammlung. dazu beantragt ihr einen TOP & beschluss, der mehrheitlich abgesegnet werden muss. am besten vorher schon "freunde" unter den anderen WE-tümern auf die eigene seite ziehen.
ich sehe aber ebenfalls die gefahr von brandverstärkung, insbesondere wenn es eine holztreppe ist.
ich würde vom HM die herausgabe fordern, aber einen anderen abstellplatz suchen. sind die bobbycars im winter nicht wunderbar im heizkeller aufgeräumt, die braucht ihr doch erst wieder märz/april? ich kann mir nicht vorstellen, dass hier gewohnheitsrecht anwendung finden kann, es kommt mir eher vor wie eine gezielte schikane, zb austragen eines streits wegen etwas ganz anderem, nun eben auf basis "hausordnung"
Problem, in der Hausordnung steht nicht´s abstellen. Die Lagerung wurde geduldet. Kinderfahrzeuge sind häuft aus Kunststoffen und haben Gummiräder. Da kann die Hausverwaltung wegen der entwicklung gefährlicher Dämpfe im Brandfall argumentieren. Wenn ein Fahrradkeller da ist, gehören die Teile da rein. Ihr warnt, das es eine "Räumung" geben wird. Seit froh das der HM gnädig war und nur eingeschlossen hat. Er hätte auch entsorgen können, das war bestimmt auch seine Anweisung.
in gemeinschaftlich benutzeten räumen, gängen oder unter treppen haben private dinge nichts zu suchen.
scheinbar hat es jmd. aus eurer weg gestört und derjenige hat sich an den hausmeister gerichtet.
aber eigentlich müsstet ihr doch drüber abstimmen, wenn es wirklich gemeinsames eigentum ist.
wer zahlt den hausmeister, wer sagt ihm, was er tun muss?
ist schon komisch. bei euch wohnt eine zecke!
Brandgefahr muss nicht ausgehen. Diese Dinge zählen wohl eher zu Brandverstärkern würd ich schätzen. Wenn es heißt keine Dinge im Treppenhaus, dann sind keine Sachen im Treppenhaus erlaubt, egal wo. Jedenfalls hab Ich es vor kurzem gehört. Wie die rechtliche Seite aussieht kann Ich nicht sagen, aber ob es gleich Diebstahl ist!?
bei kinderwagen, meine ich mich zu erinnern, gibt es ausnahmen.
Grundsätzlich ist mir klar, dass das Treppenhaus komplett und ohne Ausnahme gemeint ist.Auch eine Hausordnung ist prinzipiell zu beachten. Ich halte es rechtlich aber für höchst fragwürdig, dass die Dinge, die ja mein Eigentum sind, vom HM entfernt wurden. Ich stelle mir die Frage, ob der Aushang für sich da schon die rechtlich ausreichende Grundlage für diese -in meinen Augen überzogene- Maßnahme ist.
Der Hausmeister hat korrekt gehandelt, Du hattest doch ausreichend Zeit die wegzuräumen. Die HAUSORDNUNG ist zu beachten !Es ist auf keinen Fall Diebstahl !
Ja, wenn wir uns angesprochen gefühlt hätten. Aber wie schon erwähnt, die drei Kinderfahrzeuge standen dort seit Jahren und ich habe nicht angenommen, dass sich der Aushang auch auf diese bezieht. Deshalb fand ich das kommentarlose Entfernen auch unangemessen.