Darf Sparkasse nach Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos vorherig eingezahltes Geld einbehalten
Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe mein Konto letzten Donnerstag in ein Prändungsschutzkonto umgewandelt, 100€ hatte ich vorher noch drauf. Das P-Konto ist jetzt eingerichtet, die Sparkasse will mir aber mein Geld nicht geben. Ist das rechtens? Hatte jemand schon mal das gleiche Problem?
4 Antworten
Verstehe ich nicht ganz,wenn du auf dein Konto 100 € einbezahlt hast ,müsstest du sobald das P- Konto aktiv ist auch drüber verfügen können.Nur verstehe ich nicht wieso zahlst du da Geld ein wandelst das Konto in ein P- Konto ,dann willst du das Geld wieder abheben.Irgendwie schon seltsam.Jedenfalls hast du auf deinen P- Konto einen Freibetrag von 1045 € ,über dieses Geld kannst du verfügen ,wobei es egal ist wo das Geld herkommt.
Sorry hab mich falsch ausgedrückt, das Geld wurde mir überwiesen. Nach langen hin und her telefonieren ging es dann plötzlich doch und jetzt ist es verfügbar. :D
Der Geldeingang eines laufenden Monats ist bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt. Du solltest also immer zusehen, dass am Monatsende kein Überhang mehr vorhanden ist
Wenn vor der Umwandlung in ein P-Konto eine Kontopfändung statt gefunden hat dann müssen sie das Guthaben dem Gläubiger überweisen. Das mindert deine Schulden.
Aus welchem Grund denn? Das Geld steht dir als normales Guthaben natürlich zur Verfügung. Vor allem dann, wenn überhaupt keine Pfändung vorliegt.
Wenn beim gleichen Institut (auch auf einem anderen Konto) ein Minussaldo besteht, "bedient" die Bank sich auch schon mal selbst.
Gut, eine Aufrechnung ist immer möglich. Allerdings hätten sie das dann wohl schon davor getan und nicht erst bei der Umstellung aufs P-Konto.
Nein war kein minus
Oder ist es mal wieder eine Schutzgebühr wegen den Kosten bei Kontoausfall.???
Ne davon haben die nichts erwähnt. Es hieß nur dass man zukünftig eingehendes Geld behalten darf, das was davor eingegangen ist, ist weg und bekommt man nicht wieder. Kam im Oktober, also hab ich eigentlich sehr wohl Anspruch darauf.
Ja das Geld kam im Oktober, das heißt ich darf das behalten, richtig? Die Sparkasse sagt aber was anderes, die wollen mir das nicht wieder geben. Die sagen das p Konto gilt nur für zukünftige Zahlungen nachdem dieses eingerichtet wurde.