Darf sie meine EC Karte behalten?

8 Antworten

Am Schalter, sofern das Konto auf Deinen Namen läuft, würdest Du auch mit dem Perso Geld bekommen! 😎

Was Deine Mutter macht, ist nicht seriös! Taschengeld, da teile ich Deine Meinung, ist dafür gedacht, dass es Dir zur freien Verfügung steht.

Schließlich sollst Du den Umgang mit Geld lernen und Dir zwischendurch auch mal was leisten können.

Das geht aber nicht, wenn Deine Mutter Dir den Zugang verwehrt.

Rede nochmals in Ruhe mit Deiner Mutter und begründe sachlich und emotionsfrei Deine Meinung dazu.

Viel Erfolg, alles wird gut!

Mit 15 Euro bekommst Du ein Taschengeld, was normalerweise 10/11 jährige bekommen. Deine Mutter soll sich glücklich schätzen, dass Du so genügsam bist!

Hier mal eine Tabelle, was das Jugendamt an Taschengeld empfiehlt:

Das Jugendamt gibt Tipps, wie viel Taschengeld angemessen ist und macht diese Vorschläge:

•    Unter 6 Jahren: 1 Euro pro Woche
•    6-7 Jahre: 2 Euro pro Woche
•    8-9 Jahre: 3 Euro pro Woche
•    10 Jahre: 14 Euro pro Monat
•    11 Jahre: 16 Euro pro Monat
•    12 Jahre: 20 Euro pro Monat
•    13 Jahre: 22 Euro pro Monat
•    14 Jahre: 25 Euro pro Monat
•    15 Jahre: 30 Euro pro Monat
•    16 Jahre: 35 Euro pro Monat
•    17 Jahre: 45 Euro pro Monat
•    18 Jahre: 70 Euro pro Monat

[Die Angaben ab 16 Jahren gelten nur für Jugendliche, die noch kein eigenes Geld verdienen]

Also, echt. Wenn Du mal mit 17 für 15 € "Schwachsinn" oder Ungesundes kaufst, ist das ja nun mal nicht sehr schlimm. Wir hatten nie Vollmacht über die Taschengeldkonten unserer Kinder. Selbst wenn sie Unsinn gekauft haben, haben wir das nur mit einem Kopfschütteln registriert, aber niemals mit Kartenentzug.  Das halte ich für Bevormundung eines fast volljährigen Kindes, das das Gegenteil von dem als Ziel hat, was sie damit erreichen möchte.

Erreichen können sie Nichts damit nur aufschieben, sobald er 18 Jahre ist, kann er zu Bank gehen und sagen das die Eltern die EC-Karte unterschlagen. Die Bank wird die Eltern Anschreiben und bitten die EC-Karte an die Bank zurück zugeben.

7 Tage haben die Zeit, bei Weigerung wird die Bank die Eltern wegen Unterschlagung Anzeigen.

Das haben die Eltern dann selbst verschuldet.

Außerdem verlieren sie die Vollmacht über die EC-Karte, weil es ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen also das AGB der Bank ist, wenn jemand die Karte Besitz, auf dem sie nicht ausgestellt wurde.

Sage deiner Mutter, wenn sie dass Eigentum eines Dritten nicht rausgibt wirst du sie wegen Unterschlagung anzeigen.

Erster Punkt die Bankkarte oder EC Karte ist das Eigentum der Bank oder des Herausgebers.

Wenn dass Bankkonto auf deinen Namen läuft, dann nicht auf dem deiner Mutter, und Mutter keine Vollmacht besitzt, dann ist es nach StGB § 246 eine Unterschlagung. 

Du kannst sogar dem Eigentümer mitteilen, dass deine Mutter die EC Karte unter Vorwand dass du diese gebrauchst eingezogen habe.

Dann bekommt deine Mutter denn Brief, mit der Aufforderung die EC Karte an die Bank auszuhändigen.

Sollte sie sich weigern, erstattet der Eigentümer eine Anzeige.  

Vergesst bitte nie, Alle Eigentums und Besitzrecht habe nur der Eigentümer nicht der Nutzer.

Hätte ich wirklich gemacht, aber meine Mutter hat eine Vollmacht über das Konto. Bin minderjährig und das Konto ist ein Girokonto...

@erinsjay

Selbst wenn du minderjährig bist und deine Mutter eine Vollmacht habe, kannst du die Bank trotzdem Anschreiben und die Unterschlagung der Bank melden. Sagen dass du keine Möglichkeit hast um die EC Karten zu nutzen, damit um Hilfe bittest.

Blödsinn!

Moralisch hast Du mich auf Deiner Seite!

Rechtlich gesehen nicht! Als Mutter und Erziehungsberechtigte kann sie ihrem Kind sehr wohl Sachen/Dinge wegnehmen und das wird bestimmt nicht als Diebstahl oder Unterschlagung gewertet!

Abgesehen mal davon, dass die Mutter sich dann auch das Vermögen der Tochter vorsätzlich aneignen will, was hier ja gar nicht der Fall ist! 😎

@alarm67

Eine Mutter kann nur Sachen und Dinge wegnehmen, über welche der Junge Eigentümer ist als Strafe oder zur Erziehungszwecke.

Aber der Eigentümer & Besitzer einer EC Karte ist nicht der Junge auch nicht von dem Personalausweis oder dem Pass.

Lese dir die AGB der Bank durch. 

Der Eigentümer bleibt die Bank, sollte die Bank die Herausgabe vordern, dann muss die Mutter die EC Karten heraus geben.

@Atemu1

Von Klubkarten, Bankkarten, EC Karten, ist der Eigentümer und Besitzer einzig und alleine der Herausgeber.

Wer die Karte verwendet habe, kann sich  nur auf das Nutzrecht so wie Inhaber diesem Eigentum von Dritten. 

@Atemu1

Selbst wenn die Eltern sich auf den Kopf stellen, können sie auch bei Minderjährigen nicht das Eigentum und denn Besitz eines anderen Dritten beschlagnahmen one Einwilligung des Eigentümers. Und der Inhaber ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer und Besitzer der EC Karte gewesen.

Die Eltern sollten immer bedenken, wenn sie eine Einwilligung zur Ausstellung einer EC Karte auf denn Namen des Sohnes für richtig erachteten damit das Kind denn Umgang mit der EC Karte lernt.

Dann widersprich es der Logik die Nutzung der EC Karte zu untersagen.

Wenn Eltern von vornherein nicht die Nutzung einer EC Karte erlauben, dann sollten die Eltern auch kein Einwilligung für eine EC Karten unterschreiben.

Das wäre Vergleichbar, mit der Beantragung eines Handy-Vertrags, dem Kind zu sagen.

Du hast jetzt ein Handy Vertrag und ein Handy, darfst aber dein Handy nicht nutzen weil du das Guthaben verbrauchen könntest.

Übrigens Handy und EC Karte sind auch Zahlungsmittel.

Beides haben Guthaben welches zum bezahlen verwendet werden könnte.

  Der Unterschied liegt nur darin, das die EC-Karte ein Stück Plastik ist und dass Handy eine Elektrisches Zahlungsmittel ist.

Deswegen ist die Begründung der Eltern nicht haltbar.

Oder habt ihr vergessen, dass ein Handy Vertrag eine direkte Verbindung zum Bankkonto Besitz und mit dem Handy Guthaben auch Eingekauft werden kann.

Alle Einkäufe werden dem Eigentümer des Bankkonto von dem Telefon Anbieter in Rechnung gestellt.

Sowohl im Laden als auch  im Internet.


in was für einer Familie lebst du denn? Wenn man nicht mal in der kleinsten Gemeinschaft reden kann miteinander und Absprachen treffen, die eingehalten werden.

Arme Welt!

@wiesele27

Wer es nicht glaubt, kann gerne Nachlesen was im AGB des Eigentümers von der EC Karte geschrieben steht.

Das habe Gültigkeit, keine Mündliche Vereinbarung zwischen denn Eltern und ihrem Sohn den Inhaber steht über dem AGB.

Der Sohn kann weder die EC-Karte auf eine andere Person übertragen, noch verschenken, der Grund ist einfach.

Der Inhaber dessen Namen auf einer EC-Karte abgedruckt ist, habe  diese Rechte von dem Eigentümer und Besitzer nie verliehen bekommen. Alle Eigentums und Besitzrechte so wie Ansprüche gehören der Bank.

Und Nutzerrechte welche der Inhaber nie erhalten habe, kann der Inhaber auch nicht anwenden.

Deswegen muss die Absprache im Beisein eines Vertreters des Eigentümers getätigt werden.  Gibt es Einweden von Seiten der Bank, weil es deren AGB verletzt. Dann muss die EC-Karte entweder an denn Inhaber ausgehändigt werden, oder an den Eigentümer. 

Aber vorenthalten dürfen die Eltern, die EC-Karte nicht.

Wenn Eltern einem AGB durch ihre Unterschrift zugestimmt haben, dann haben sie das AGB auch einzuhalten.

Wer das AGB verletzt, kann jederzeit seine Inhaber und Nutzungsrechte verlieren.

Der Eigentümer und Besitzer einer EC-Karte gibt und nimmt sie auch wieder streng nach dem AGB.

So lernst du den Umgang mit Geld wohl kaum.

Taschengeld sollte in erster Linie dafür da sein, mit Geld umgehen zu lernen,es einteilen zu können und dazu gehören auch "Fehler" die du machst und dann daraus lernst.

Alles Gute!

Taschengeld ist meiner Meinung nach auch dafür da, um den Umgang mit Geld zu lernen. Und eigentlich solltest du damit machen können, was du möchtest. So macht das ganze ja überhaupt keinen Sinn.