Darf die Polizei kurz nach einer Straftat Informationen an Angehörige weitergeben?
Nehmen wir folgenden Fall an. Ein Mann wird auf der Straße von zwei Jugendlichen verprügelt. Nach der Tat flüchten die Täter. Ein Zeuge kann der Polizei den Tathergang und die Täter beschreiben. Kurz nach der Tat spricht die Polizei mit der Frau des Opfers. Welche Informationen, rechtlich gesehen, darf die Polizei der Frau des Opfers zukommen lassen ?
Darf die Polizei ihr mitteilen, dass Ihr Mann verprügelt wurde und dass ein Zeuge zwei Jugendliche dabei beobachtet hat, wie diese die Tat begehen ?
2 Antworten
Ja, das dürfen sie.
Ich sehe nicht ansatzweise einen Grund dafür, dass sie es nicht dürften.
Andersherum: Warum sollte die Polizei der Frau des Opfers diese Informationen nicht geben dürfen?
Gruß Michael
Das kann man wohl nicht pauschal beantworten.
Das kommt ziemlich sicher auf den jeweiligen Fall an und wenn es erforderlich bzw. "dienlich" ist, dann werden sicher auch Informationen zurückgehalten.
Gruß Michael
Gibt denn normalerweise die Polizei in einem solchen Fall Informationen an Angehörige weiter oder werden diese Informationen in einem solchen Fall aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst unter Verschluss gehalten ?