Darf Polizei Handy durchsuchen?

6 Antworten

Die Anzeige wird ja wohl durch das Opfer erfolgt sein und somit schon einmal Substanz in Form einer Zeugenaussage haben. Jetzt ist die Polizei per Gesetz aufgefordert, Beweise zu sicher. In der heutigen Zeit gehört das Handy des Tatverdächtigen eindeutig in die Kathegorie Beweismittel. Das Handy wird daher sichergestellt/beschlagnahmt und die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchsuchung bei einem Gericht. Mit diesem Beschluß legt die Polizei dann los. Alles was dann noch so ans Licht tritt nennt sich Zufallsfund und wird bebenfalls starfrechtlich gewürdigt.

Die Polizei wird (je nach Hergang und Erforderlichkeit) Dein Handy zunächst einmal sicherstellen - da ist noch nichts mit Durchsuchung, da wird erst einmal verhindert, dass Du den Ist-Zustand verändern kannst.

Zur Durchsuchung braucht es einen dringenden Tatverdacht, keine Beweise bereits im Vorfeld, es geht ja dann gerade darum, genau diese zu finden.

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Deinem Handy eventuell etwas zu finden wäre, dann reicht das bereits aus.

Die Polizei entscheidet das jedoch nicht, sondern die Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt bekommt eine Meldung über alle Hintergründe und auch darüber, dass man Dir Dein Handy aus den Rippen geleiert und sichergestellt hat und entscheidet dann, ob die Durchsuchung Deines Handys rechtmäßig ist.

Ist sie das, reichen die Verdachtsmomente aus, ordnet dieser die Durchsuchung an und dann wird Dein Handy ausgelesen.

Fird man dabei fündig, wird Dein handy nicht an Dich herausgegeben sondern es wird als Beweismittel einbehalten, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Stößt man dabei noch auf andere Dinge, runtergeladene mp3 z.B., so ist das dann ein Zufallsfund und wird als solcher dann auch verwertet, ein Strafverfahren gegen Dich eröffnet.

Findet man nichts, bekommst Du es zurück.

Entscheidet der, dass dem nicht so ist, wird es nicht gemacht und Du bekommst es wieder ausgehändigt.

Es muß jedoch nicht zuerst ein Beweis vorliegen, es geht dabei darum, Beweise erst zu finden.

Mich hat mal so ein Zivilschlumpf ausgetrickst (fragte einfach ob er mal telefonieren kann - menschlich wie ich bin hatte ich das gestattet). Der rief irgendeine Nummer an, die als ich sie anrufte nie wieder zu erreichen war. Er hatte aber mit jemandem geredet. Ich vermutete dass mein Gerät (anhand der Device-ID) dabei bei einem Tracking-System registriert wurde. Ebenso hat er dabei einiges durchsucht. 

Das war noch kein Android-Gerät sondern ein älteres Samsung-Modell. Bei neueren Modellen empfehle ich Apps wie "App sperre". Damit kann man einzelne Apps mit einem PIN versehen. Wichtig ist, dass man auch "Eigene Dateien" bzw. den Dateibrowser mit PIN verseht.

Doch wer das Gerät zu lange in den Fingern hat, kann auch diese Sperre umgehen, in dem einfach die Sperr-App gestoppt wird.

Hey lalelu669,

zunächst einmal darf immer nur dann duchsucht werden wenn dies zur Feststellung der Identität notwendig ist, dies zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben (sog. Eigensicherungsdurchsuchung) notwendig ist und ansonsten immer nur dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. (bei Gefahr im Verzug kann dies auch von der Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen angeordnet werden, ist aber schwer zu begründen).

Gibt es Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass du eine Erpressung begangen haben sollst, dann kann dies durchaus dazu führen, dass ein Richter zu dem Entschluss kommt, dass auf deinem Handy beweiserhebliche Tatsachen zu finden sind (z.B. Droh-SMS).

Finden die Beamten nun aber keine solchen SMS kann dies ebenso zu deiner Entlastung beitragen und auch die Glaubwürdigkeit der Beamten vor Gericht verringern. Ein gewiefter Anwalt wird dies zu deinen Gunsten ausnutzen können ("Sie haben doch auf dem Handy meines Mandanten/meiner Mandantin auch keine belastenden SMS gefunden, obwohl sie sich da so sicher waren. Warum sollten also die anderen Beweise einen höheren Glaubwürdigkeitsgrad haben?").

Du wirst es am besten wissen, ob etwas hinter den Anschuldigungen steckt oder nicht und dementsprechend auch ob du etwas zu befürchten hast.

Die Polizei darf immer dursuchen ..egal ob es schon Beweise gibt oder noch nicht.

Nein, das stimmt nicht.