Darf Otto mir meine Ware wegnehmen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich fürchte das du da etwas ganz gewaltig durcheinander bekommst. Die Ware gehören bis zur vollständigen Bezahlung dem Verkäufer und damit hat er die Verfügungsgewalt. Jetzt ist deine Mutter leider gestorben und kann ihren Pflichten zuzahlen nicht mehr nachkommen. Die Pflicht wäre auf die Erben übergegangen. Nur ihr habt auf das Erbe verzichtet und damit auch auf die Zahlung aus dem Verträgen. Kurz OTTO darf die Sachen zurückfordern. Das bereitsgezahlte Geld wird zur DEckjung der Kosten rangezogen. Die Restsumme würde den Erben zustehen, nur darauf habt ihr verzichtet.

[…] also haben wir die Erbschaft ausgeschlagen & sind jetzt natürlich von den vielen Schulden befreit.

Ich wusste gar nicht, dass man bei einer Erbschaft auch selektiv nur die Schulden ausschlagen kann. So weit ich weiß kann man ein Erbe nur ganz oder gar nicht annehmen bzw. ausschlagen, und wenn ihr das Erbe Eurer Mutter ausgeschlagen habt, gilt das eigentlich nicht nur für die Schulden, die sie gemacht hat, sondern auch für das, was sie besessen hat, und erst recht für die Dinge, die zwar in ihrem Besitz waren, deren Eigentümerin sie aber noch nicht war.

Ja, wie ichs mir gedacht hab: Eine Erbschaft teilweise ausschlagen und sich nur die Rosinen rauspicken, die Schulden aber auf andere abwälzen geht nicht. Entweder man nimmt die Erbschaft ganz an, und hat auch die Schulden am Hals, oder man schlägt sie ganz aus, und erbt gar nichts. Aber das wird Euch sicher derjenige, der nun an Eurer Stelle erbt, früh genug mitteilen – im Zweifelsfall wäre das der Staat. Siehe auch im Artikel Erbausschlagung in der Wikipedia.

Entweder sie entlohnen den bereits bezahlten Betrag zurück (jedoch können sie dann darauf hinweisen, dass durch den Gebrauch der Gegenstände ein Wertverlust stattgefunden hat) oder ihr versucht mit denen eine Abmachung über eine regelmäßige Ratenzahlung zu machen, bis zum endgültigen Abkauf. ;)

Na super. Na Ja, muss wohl damit leben. :) Danke für die schnelle Antwort.

@AkiSora

Gerne. :) Ich hoffe es geht wieder bergauf. :)

Solange eine Ware nicht komplett abbezahlt ist, gehört sie dem Händler. Das steht in jedem Ratenvertrag mit drin, egal, ob sie schon gebraucht wurde oder nicht. Wurde aber eine Sache komplett abbezahlt, gehört sie Dir.

Wenn es um mehrere Dinge geht, vielleicht kannst Du mit Otto verhandeln, dass Du einen Teil der damaligen Bestellung stornierst und die bisherigen Zahlungen zum Abbezahlen der anderen Waren "verschoben" werden. Also statt z.B. zwei halb bezahlten Artikeln einen vollständig bezahlten und einen nicht bezahlten Artikel machen.

da die ware nicht bezahlt ist gehört sie auch nicht euch und somit kann otto veranlassen die ware einzuziehen. das geld was deine mutter bezahlt hat könnte anteilig als "abnutzungspauschale" einbehalten werden