Darf ohne Zahlungserinnerung od. Mahnung fristlos gkündigt werden?

9 Antworten

Darf ohne Zahlungserinnerung od. Mahnung fristlos gkündigt werden?

Fehlende Miete muss nicht angemahnt werden. Ab dem dritten Werktag befindet man sich im Verzug und der Vermieter kann dann einen Mahnbescheid erstellen lassen.

Ich versuchte noch am selben Tag ein Darlehen vom Jobcenter zu bekommen, dies wurde in nicht einmal 24h abgelehnt. Grund dafür war ein Telefonat zwischen Jobcenter und Bauverein, über dessen Inhalt mich niemand auch auf Nachfrage unterrichtete.

Man kann Widerspruch einlegen und oder einen Beratungsshilfeschein beim Amtsgericht für einen Anwalt holen.

Aufgrund dieser Sachlage nahm man jede Möglichkeit zu handeln, sodaß ich demnächst ohne Wohnraum sein werde.

Man kann einen Antrag auf Wohnraumsicherung stellen z.B. beim Wohnungsamt:

Hier mal ein Link:

http://www.schuldnerberatung-hessen.de/infoblaetter/deutsch/Wohnungssicherung%20Deutsch.pdf

MfG

Johnny

Wenn du das "Versehen" verschuldet hast, dann gibt es kein Erbarmen. Es ist schon merkwürdig, dass bei Leistungsverweigerung des Amtes von "Versehen" gesprochen wird. Sollte dich keine Schuld treffen, dann lass es auf eine Räumungsklage ankommen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ja das Versehen geklärt sein. Die rückständige Miete wird gezahlt und damit die Kündigung aufgehoben. Zwischenzeitlich kann sgt du das Sozialamt wegen Leistungsverweigerung verklagen. Prozesskostenhilfe wirst du wohl bekommen und damit auch einen Rechtsanwalt.

Also aus Sicht des Vermieters ist es durchaus rechtens nach zwei ausbleibenden Monatsmieten fristlos zu kündigen. Dem ist es egal, wer das zahlen sollte.

Für dich stellt sich natürlich die Frage, wie es sein kann (Was für ein Versehen?), dass das Jobcenter 2x nicht überwiesen hat. Da muss es doch einen Grund geben.

Mieten müssen nicht angemahnt werden. Wenn 2 Monatsmieten ausbleiben, gibts die fristlose Kündigung. Es ist deine Sache als Mieter sich darum zu kümmern, dass die Mieten rechtzeitig gezahlt werden. Der Vermieter muss das nicht tun.

Bezahlt der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten einen wesentlichen Teil der Miete nicht, kann der Vermieter fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug nicht erforderlich.

Beachte bitte: Es gibt keinen Mieter, es handelt sich laut Frage um eine Genossenschaft! Diese kennen auch keine Mietverträge, sondern Nutzungsvereinbarungen, wie ich immer wieder höre.

@schleudermaxe

Das mit der Genossenschaft hatte ich tatsächlich überlesen bzw. nicht gedacht, dass der Sachverhalt dann anders ist.

Dann frage ich mich, wie das in so einem Fall gehandhabt wird. Wenn ich google, finde ich beispielsweise auf der Website einer Wohnungsgenossenschaft in einer deutschen Großstadt das hier:

"Erheblicher Mietrückstand (Zahlungsverzug) ist ein zulässiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Verbindung mit § 569 BGB. In diesem Fall muss der Vermieter nicht erst eine Abmahnung aussprechen, sondern kann gleich fristlos kündigen."

@schleudermaxe

Dann wird halt die Nutzungsvereinbarung gekündigt weil der Nutzer seinen nutzungsvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Wie das Kind auch heißen mag, das Mietrecht gilt auch hier.