Darf Norisbank Kontoführungsgebühren Verlangen obwohl sie Girokonto für 0€ Bewirbt?

3 Antworten

Herzlichen Glückwunsch die verarschen dich.

Laut BGH Urteil, darf ein Konto das von einem normalen in ein P-Konto umgewandelt wurde keine Verschlechterung darstellen. Das ist verboten und nicht rechtsgültig. Geh damit dorthin und frage die danach, wenn die immernoch meinen keine Erstattung zu machen geh zur Verbraucherzentrale.

Zitat der Verbraucherzentrale:

Wird ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt, dürfen keine höheren Kontoführungsentgelte fällig und bisher vereinbarte Leistungen nicht automatisch aufgehoben werden.

So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 16.Juli 2013, (Az. XI ZR 260/12) entschieden und eine entsprechende Preisklausel der Deutschen Bank für unwirksam erklärt. Damit haben die Richter unmissverständlich klargestellt, dass ein P-Konto nicht mit Nachteilen und Einschränkungen für die Kunden verbunden sein darf. Betroffene sollten überhöhte Entgelte seit Beginn ihrer Erhebung zurückfordern

Die Norisbank bietet verschiedene Girokontomodelle, von denen nur das "Top-Girokonto" gebührenfrei ist.

Das Pfändungsschutzkonto wird als Basiskonto geführt, und das kostet 5,90 Euro im Monat.

https://www.norisbank.de/medien/nb_Preisaushang.pdf

Ja genau das meinte ich ^^ . 

Leider eine völlig falsche Antwort. 

1. Lies meine Antwort, ein P-Konto Umwandlung darf keine Verschlechterung darstellen. Laut BGH Urteil.

2. Basiskonto und P-Konto ist was ganz anderes. Es hat dieselben Funktionen im weiten Sinne, aber es sind 2 total verschiedene Kontomodelle. Die nicht zwingend etwas miteinander zu tun haben. Ich kann auch ein Online-Kontomodell als P-Konto haben. 

@BlackyGizmo

Ich gehe davon aus, dass die Norisbank nicht ganz blöd ist und dieses Urteil kennt.

Deswegen hat sie sich vermutlich in Verbindung mit der Umstellung auf das P-Konto vom Kunden bestätigen lassen, dass dieser mit einem Wechsel des Kontenmodells einverstanden ist.

Ganz schön teuer, aber wahrscheinlich nicht unzulässig. P-konto ist halt eine Sonderform eines normalen Girokonto. Das wird sicher in den AGB´s nachzulesen sein.

Ja aber wegen einem P-Konto darf man keine Gebühren erheben habe ich mal irgendwo gelesen^^

@MAB82

Das Konto muss dieselben Bedingungen wie vorher haben. ;) S. meine Antwort.