Darf nachbar gerüst auf mein balkon stellen um?

6 Antworten

dazu müsste er auf meinen balkon ein gerüst aufstellen...was mir garnicht passt...

Deine Befindlichkeit darf dem Nachbarn egal sein, aus Rechtsgrund Hammerschlags- bzw. Leiterrecht darf er das.
Die für dein Bundesland einschlägige Bestimmung goggle bitte selbst nach. Das du deine Miete für die Dauer der Beeinträchtigung mindern kannst, ist eine andere Sache.

Eigentümer oder Mieter ? Wenn Mieter frag den Vermieter. Wenn Eigentümer soll er eine Hebebühne nehmen

mafioso83 
Fragesteller
 25.06.2018, 19:46

Mein vermieter meinte ich darf das selbst entscheiden da ich ja der mieter bin.

mafioso83 
Fragesteller
 25.06.2018, 19:47

Und mein nachbar ober mir ist eigentümer..aber er zieht jetzt aus und möchte sie vermieten.

Leisewolke  25.06.2018, 19:53
@mafioso83

wenn dein Vermieter dir das überlässt und du willst es nicht dann eben nein. Wenn der Eigentümer über dir sowieso auszieht sollte es auch egal sein .

Das Haus gehört der WEG, wenn die es erlaubt ist die Sache erledigt. Du selber hast nur ein Nutzungsrecht. Du selber hast dem Bau doch zugestimmt, denn nur so kann er überhaupt was bauen. Dazu reicht keine "Abstimmung".

Es sei denn du bist Mieter, dann hahst du keinen Balkon

Neben den rechtlichen Fragen noch eine weitere:

ist Dein Balkon statisch überhaupt für die Last ausgelegt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
mafioso83 
Fragesteller
 25.06.2018, 20:00

Nein nicht das ich wüsste..es hatt aufjedenfall kein tüv siegel oder sonstiges

oklein  25.06.2018, 20:10
@mafioso83

Zur Erläuterung: Ein Balkon wird i.d.R. mit 250-300 kg/m² Nutzlast statisch berechnet und gebaut. Wenn Dein Obernachbar nun Lasten über das Gerüst abtragen will (und das sind eher punktuelle Laste und nicht Flächenlasten), kommt es ganz auf seine Bauweise an (Gewicht). Wird der Balkon oben aus Beton, "bricht" Dein Balkon gleich mit ab, baut er aus Stahl, könnte Dein Balkon dran bleiben.

Mal als Vergleich: ein kleiner Kinderpool mit 40cm Wasser drin bringt 400 kg/m² !!!

oklein  25.06.2018, 20:15

Noch ein kleiner Aspekt:

Ein Anbau eines Balkons verändert die Außenhülle des Gebäudes und somit das Gemeinschaftseigentum (betrifft mehr Deinen Vermieter). Insofern ist u.U. sogar eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft Grundvoraussetzung (das wäre der Regelfall).

..... wieso Dein Balkon, es ist doch eine WEG und somit gehört der Balkon doch denen, oder?

Und einfach so und ohne Genehmigung darf da auch nichts gebaut werden. Da kann also etwas nicht stimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung