Darf mir Vermieter Außenantenne verbieten?
Bei dem vom Vermieter beanstandeten Gerät handelt es sich um eine DVB-T Outdoor-Antenne. Diese wurde von mir montiert, da eine Nutzung der bestehenden Antennen-Dose nicht möglich ist (es wird über diese überhaupt kein Signal empfangen, man könnte auch sagen, die Leitung ist „tot“). Aufgrund der Tatsache, dass ich im Erdgeschoss wohne und trotz einer DVBT-Zimmerantenne (mit Verstärker) auch kein Signal empfange, gab es keine Alternative, als eine Außenantenne anzubringen. Nun hat mein Vermieter von mir verlangt, das Gerät abzubauen. Er bezieht sich auf den Mietvertrag, der besagt, daß ich nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters eine Außenantenne anbringen darf. Und diese gibt er mir nicht. Ist das überhaupt rechtens? Ich meine, ich habe ansonsten überhaupt gar keine Möglichkeit, Fernsehen zu schauen. Muß der Vermieter nicht dafür sorgen bzw. verpflichtet, zumindest den Empfang von mind. 3 Fernsehprogrammen zu ermöglichen? Der unbrauchbare Anschluß von ihm läßt sogar dies nicht einmal zu.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
4 Antworten
Für den Empfanges von TV bist du als Mieter ebsenso selbst zuständig wie für Telefon- oder Internetzugang.
Sofern dein VM per Satellitenschüssel oder Kabel mit Hausanschluss baulich Empfang aller Mietparteien ermöglicht hat, hast du den nicht nur anteilig zu bezahlen, sondern die Nutzung durch Verlegung einer Leitung bis in deine Wohnung selbst sicherzustellen.
Einer Störung des Fassenbildes durch eigenmächtig angebrachte Antennen darf er wirksam widersprechen.
G imager761
Du hast ein Recht auf Information.Wenn der Vermieter das nicht gewährleisten kann oder will, kannst Du Dich selber darum kümmern. Er müsste sogar eine Schüssel an der Hauswand dulden!
Lasse es ruhig darauf ankommen, er wird sein blaues Wunder erleben.
Da erlebt eher der Mieter sein blaues Wunder: Klage auf Rückbau, qualifizierte Abmahnung wegen Mietvertragsverletzung mit Kündigungsandrohung, Strafanzeige Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Merke: Ab Verteilerbox/Kelleranschluss trägt der M die Zuständigkeit und Kosten des Antennenleitungsanschlusses in seine Mietwohnung :-)
G imager761
Wenn die Wohnung mit TV-Anschluss vermietet ist, muss der Vermieter dafür sorgen, dass er funktioniert. Wenn das nicht der Fall ist, liegt ein Mangel vor. Diesen solltest du schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen und die Abstellung binnen max. 10 Kalendertagen einfordern (datum einsetzen). Kommt der Vermieter in Verzug, darfst du selbst einen Fachbetrieb beauftragen, den Mangel abzustellen. Die Kosten kannst du dann ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Ab Bekanntgabe des Mangels an den Vermieters darfst du die Miete mindern (Bruttomiete) für den Zeitraum des Ausfalls des Anschlusses. 5 % sind allemal drin.
Das Anbringen einer eigenen Antennenanlage bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Das bestätigen zahlreiche Urteile.
Ja sie müssen in ihrer Wohnung die möglichkeit zum Fernsehempfang haben. Klären sie nochmal mit ihrem Vermieter warum über den vorliegenden anschluss kein empfang möglich ist.
Die Leitung in die Wohnung ist Mietersache und nicht Vermieterangelegenheit.