Darf mir mein Vermieter einfach mein Warmwasser und meine Heizung ausstellen?

17 Antworten

Das Jobcenter übernimmt in der Regel auch BKnachzahlung wenn diese in Rahmen bleiben kenne jemanden der jedes Jahr Heizkosten Nachzahlung hat die über 1000 Euro betragen und das für 1 Person dieses kann das Jobcenter ablehnen und dann mußt Du ein Zinsloses Darlehn beantragen


Natürlich darf er das nicht! Setze ihm eine Frist bis morgen! Mittag und drohe ihm an, dass Du auf seine Kosten Handwerker bestellen wirst, die alles wieder anstellen. Schriftlich! Und such Dir einen Anwalt und am besten gleich auch eine neue Wohnung.

Solche Vermieter braucht kein Mensch, und Du mit Deinen Kindern schon gleich gar nicht.

Was für ätzende Typen es gibt, unfaßbar!

Betriebskosten die noch Offen stehen wegen Klärungsbedarf?! Wie lange stehen die denn schon offen??? Was machst DU denn um das zu klären??? Auch Vermieter sind auf Zahlungen angewiesen und nicht alle Millionäre, die das Geld eh nicht brauchen!!! Also klär das mit den Zahlungen und lass auch den Vermieter nicht hängen, Du willst das ja auch nicht im umgekehrten Sinne!!! Kinder hin oder her!!! Du hast Verpflichtung und Verantwortung zu übernehmen!!!

Und wo ist jetzt außer Deiner persönlichen Meinung die Antwort auf die Frage? Auch Du hast Dich an Regeln zu halten, in diesem Fall an die hier geltenden...

Woher willst du denn wissen ob der Vermieter eventuell nicht rechtens abgerechnet hat? DU bist bestimmt ein Vermieter der nur Kohle sehen will, oder warum schreibst du hier solche Attacken? <kopfschüttel>

@Marko2010

Gerade aus diesem Grund würde ich nie einer werden wollen!!! Wenn Du weiter gelesen hättest mit den Kostenausführungen, hättest Du bemerken müssen, das das alles schon rechtens sein kann! Im Übrigen: SIE sagt die Abrechnung ist nicht richtig und muss dann ausführen warum sie das meint, also ist sie erst mal in der Pflicht! Was nicht heißen soll das der Vermieter im Recht ist, das ist er laut Gesetzen nun mal nicht...

Du hingegen stellst wüste Behauptungen über meine Person auf und nennst meinen Beitrag eine "Attacke". Na ja.... An die eigene Nase fassen!!

@Marko2010

@marko2010 und du bist einer der nur wohnen will und dafür nicht zahlen. manno

@baegotz

Zumindest hat Deine Antwort nichts mit der Frage zu tun und ist zudem auch noch ohne erkennbaren Grund äußerst aggressiv. Du solltest Dich ein wenig mäßigen und die hier herrschenden Regeln beachten...

@pilot350

Danke pilot350, wenigstens einer der mich versteht. MosqitoKiller und marko2010: Ich frag mich immer noch wo ich aggressiv bin aber na ja, liegt im Sinne des Betrachter. MosqitoKiller: OK, ich habe auf die Frage nicht 100 % mit ja oder nein geantwortet, aber Tipps und Hilfestellungen werden ja wohl erlaubt sein!!!

@baegotz

Es geht hier nicht ums gegenseitige Verstehen...

Wenn jemand hinter jeden Satz 3 Ausrufezeichen oder 3 Fragezeichen setzt, darf man das getrost als aggressiv interpretieren, schließlich ist das keine korrekte Rechtschreibung, der Schreiber macht entweder Fehler oder er will damit etwas bestimmtes ausdrücken...

Ich zitiere mal aus den hiesigen Regeln:

"3. Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren."

@MosqitoKiller

Hallo MosqitoKiller. Also gut, um das jetzt mal abzuschließen: Wie du bereits treffend zitiert hast, Auszug "...Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst..." sollte man besser nichts schreiben akzeptiere ich natürlich, aber ich habe ja einen Rat gegeben. Wenn man damit nichts anfangen kann, dafür kann ich leider nichts. Dann sollte man sich einfach den nächsten Tipp ansehen ob der dann vielleicht besser sein könnte. Und zu der Rechtschreibung (ich wiederhole noch mal): "...liegt im Sinne des Betrachters...".

hallo so in etwa das selbe problem ich habe immer meine miete und nebenkosten bezahlt ausser diesen monat nicht habe denen gesagt sie sollten hier mal was in der wohnung machen wir haben schwarschimmel und ratten aufen dachboden .bin gerade nach hause und musste somit erfahren das die heizung und warmwasser aus ist habe 5 kinder dürfen sie das einfach so machen

Das ist verbotene Eigenmacht und Willlkür. Du darfst für diese Zeit der Sperrung die Miete um 100% mindern. Eine Nachzahlung aus streitiger Abrechnung bedeutet keine Mietschuld.

Teile dem Vermieter schriftl. per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung von 8 Std. mit, dass du den Rechtsweg beschreiten wirst und die Miete um 100% minderst.

Sollte der V. in Verzug geraten, beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.