Darf mir mein Chef bei meinem Monatlichen Festgehalt wegen zu weniger Stunden was abziehen?
Guten Tag,
ich habe meine Monats-Abrechnung bekommen und hier steht nun erstmals was von: "Ausgleich AZK Minus-Std." dafür wurden mir 80,95€ abgezogen.
Jetzt meine Frage, ist das überhaupt möglich, dass er mir etwas von meinem Festen Grundgehalt abzieht. Habe einen Vollzeitvertrag also keine Aushilfe oder sonstiges. Das geht doch nicht oder?
8 Antworten
Trotz festem Grundgehalt ist eine Mindeststundenzahl Arbeitsvertraglich festgelegt. Bei Gleitzeit ist es - in den meisten Fällen - so geregelt, das man eine bestimmte 'Plusstundenzahl' oder 'Minusstundenzahl' nicht überschreiten darf und Plusstunden im Extremfall verfallen - deswegen immer das AZK im Auge behalten und auch mal Stunden abbauen und bei entsprechender Minusstundenzahl abgezogen wird.
Meist liegt in beiden Fällen die Grenze bei 150 Stunden.
kommt drauf an, was in deinem Vertrag steht. Das Grundgehalt ist ja auch auf die Arbeitsstunden bezogen, die du zu leisten hast. Üblicherweise werden Minusstunden aber eher durch Überstunden als durch Abzug abgegolten, aber wie gesagt: kommt drauf an, was im Vertrag festgehalten wurde.
Wenn du einen Vollzeitvertrag hast, aber nicht Vollzeit arbeitest, aus welchen Gründen auch immer, dann ist eine Lohnkürzung rechtens.
In deinem Arbeitsvertrag ist wahrscheinlich eine gewisse Anzahl an Wochenstunden festgelegt und diese mit einem gewissen Monatsgehalt verknüpft. Wenn du die vereinbarten Stunden nicht leistest dann hast du auch keinen Anspruch auf die volle Vergütung.
Dir werden ja auch Überstunden bezahlt, warum sollten nicht fehlende Stunden abgezogen werden?
Wenn es so wäre, würde ich mich ja nicht beschweren! ;-)
Danke für die Antwort.
Über-/Minderstunden
Es kommt zunächst darauf an was im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag steht. Überstunden müssen angeordnet werden und müssen auch grundsätzlich bezahlt werden.
Immer wieder wird versucht das zu umgehen.
Eine solche Klausel lautet etwa: „Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist etwaig notwendig werdende Über- und Mehrarbeit abgegolten“.
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht am 17.08.2011 (Az. 5 AZR 406/10) entschieden, dass eine solche Bestimmung gegen das Transparenzgebot des § 307 Ab. 3 Satz 2 BGB verstösst. Denn der Arbeitnehmer weiß nicht, worauf er sich hier einlässt.
Anders sieht die Situation dann aus, wenn der Arbeitgeber die Anzahl der unbezahlten Überstunden zeitlich begrenzt.
Hierzu sollte ein bestimmter zeitlicher Anteil festgeschrieben werden, der nicht zu hoch angesetzt werden darf. Wo hier genau die Grenze liegt, ergibt sich nicht eindeutig aus der aktuellen Rechtsprechung.
Am besten sollte ein Anteil von 10% der Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.
Minderstunden können grundsätzlich vom Gehalt abgezogen werden - keine Arbeitsleistung = kein Gehalt
Das gilt nicht für ein Festgehalt ohne Stundenvorgabe oder bei betrieblichen, arbeitsvertraglichen oder tariflichen Arbeitszeitmodellen, da hier, teilweise sehr komplizierte, besondere Regelungen gelten.
Du hast Minusstunden gemacht, als nicht gearbeitet. Warum sollte er dich für etwas bezahlen, was du nicht gemacht hast?
Ja, damit kann man argumentieren. Ansonsten an den Betriebsrat wenden, wenn der Chef uneinsichtig ist.
Weil er mir auch nie meine extra Stunden gesondert Bezahlt hat! Also sollte er mir diese wenigstens in einem solchen Fall Gut- schreiben bzw. mit Plus Stunden verrechnen.
Aber so läuft das ja heut zu Tage, ist ja das normalste auf der Welt. Es werden einem immer Jahresverträge angedreht, damit man nicht so schnell den Mund aufmacht. Da denken die Chefs, sie können sich alles leisten.
Ich habe immer nur so 10 - 15 Überstunden gemacht, von daher Störte es mich nicht, wenn ich mal nicht alles Ausgezahlt bekomme, aber wenn ich MAL im Minus bin, mir gleich was abzuziehen, das geht nun wirklich zu weit!
Ich werde nun einfach so verbleiben, dass ich Ihm sage, dass von NUN an alle Überstunden Bezahlt werden, da Minus Stunden, ja auch von meinem Gehalt abgezogen werden.
DANKE