Darf mir kekündigt werden, weil die wohnung zu klein ist? (5 personen, 3 zimmer)

9 Antworten

Tatsächlich können Wohnungen aus dem sozialen oder öffentlichen Wohnungsbau dies bezüglich Sanktioniert werden, was aber meist durch eine "Überbelegungsabgabe" geschieht und nicht duch Kündigung. Entscheident ist aber die Wohnungsgröße (2 Personen = 60m² zzgl 15m² je weiterer Person im Haushalt) womit Sie eine 105m² Wohnung haben müssten um dem gerecht zu werden, und nicht die Zimmerzahl, irrelevant ist auch, dass ein Kind unter der Woche im Internat ist. Solange die Kündigung nachvollziehbar und rechtlich korrekt ist, sehe ich da keinen Chance zu widersprechen

Weiss nicht, kann sein, wenn du staatliche Förderungen für eine eigene Immobilie beantragst, müssen die Kinderzimmer Mindestgrößen haben, sonst wird sie dir verwehrt, kann also sein, dass es bei Sozialwohnungen auch so ist.

Es gibt keine Vorschrift über eine Mindestgröße der Zimmer, die Gesamt - m² - Zahl ist entscheident

@stelari

Doch, bei WfA brauchen die KZ 10qm oder halt 15qm für 2 Kinder, war zumindest 2005 noch so.

Setze dich mit dem Sozialamt in Verbindung.

Das wird die Rechtslage kennen und dir helfen, weil das Amt nicht daran interessiert sein wird, eine noch größere, teurere Wohnung zu bezahlen.

Ist die Wohnung eine Wohnung, die nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden kann?

Oder habt ihr sie auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet? Dann könnte der Vermieter unter bestimmten Aspekten euch durchaus kündigen!

Wo wird geschrieben dass die Wohnung vom Amt bezahlt wird? vorallem bei einem Kind auf dem Internat ist davon auszugehen, dass das Amt mit der Wohnung NADDA zu tun hat

@stelari

(wir)...leben in einer Sozialwohnung

Diejenigen, die ich als Hausverwalter in Sozialwohnung untergebracht habe, sind zu 80 % Sozialhilfeempfänger. Die anderen sind aus finanziellen Gründen im Besitz eines WB-Scheines.

Ist die Kündigung wirklich rechtskräftig? NEIN ! Auf gar keinen Fall ist diese Kündigung rechtskräftig ! Am besten sofort einen Rechtsanwalt nehmen, der dich vertritt. Du kannst beim Rathaus einen Rechtsberatungsschein GRATIS bekommen. Auch den Anwalt wirst du kaum bezahlen, denn du wirst diesen Prozess gewinnen.Und lass die neue Kueche einbauen. Das kannst du nicht verhindern, aber am Ende wirst du froh sein eine neue Kueche zu bekommen.

Nicht ausziehen ! Der Hausbesitzer muss einen "Titel" haben. Um den zu bekommen braucht es in der Regel ein ganzes Jahr. Und du wirst vorher auf dem Gericht angehoert !!!

Woher nimmst Du die Weisheit?

Die Kündigug einer 5-köpfigen Wohnung in einer 3-Zimmer-Wohnung in üblicher Größe ist unwirksam. Denn eine Überbelegung, die eine Kündigung gerechtfertigt liegt auf keinen Fall vor. Der Einbau einer neuen Küche ist ebenfalls kein wirksamer Grund zur Kündigung. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Vermieter dies als Vorwand benützt, weil evtl. andere Gründe vorliegen. An Mieteverein wenden!