Darf mir der Vermieter vorschreiben wie groß mein Hund sein darf?

15 Antworten

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Wenn im Haus schon längere Zeit andere Hunde leben, so muss auch dein Hund akzeptiert werden, selbst dann wenn im Vertrag etwas anderes steht. Ich würde trotzdem mit ihm sprechen. (also den Vermieter) Sonst gibt es nur Ärger zwischen euch. (kannst deinem Vermieter ja auch etwas Honig um den Bart schmieren dann passt das schon!) Nimm lieber nicht ein zu großen - bin kein Hundeexperte - aber ich denke so ein großes Vieh brauch ja Platz!

Der VM muss alle Mieter in einem Wohnhaus gleich behandeln.

Hat er größere Hunde erlaubt, muss er dies auch anderen Mietern erlauben und darf hier keine Einschränkungen aussprechen.

Nach langem hin und her wurde mir der Hund (deutscher Boxer) Schultermaß über 40cm erlaubt. Ich habe für meinen Hund nun eine Sondergenehmigung:-) Da das Argument meiner Nachbarhunde meinen Vermieter echt in die Ecke gedrängt hat.

Alles liebe Femke

P.S. Es lohnt sich immer zu kämpfen:-)

Ich weiß nicht,was die Bewegung mit der Wohnungsgröße zu tun hat??

Ich hatte zwei Collies in einer 3-Zimmer-Wohnung und die haben wahrscheinlich mehr Bewegung bekommen, wie so mancher Hund mit großem Garten!

Ansonsten kann ich mich nur den Vorrednern anschließen: Der Hausbesitzer hat das Recht die Regeln festzulegen. Selbst wenn schon Hunde in dieser Größe vorhanden sind, ist dies nicht als "Gleichstellungsprinzip" zu sehen. Einzig die Hundehaltung vollkommen verbieten darf er nicht, da ja bereits welche im Haus sind.

doch, das darf der Vermieter.. wenn er es in seinem Haus nicht duldet mußt Dich dran halten.. wenn aber Nachbarn im selben Haus einen größeren haben, sprech den Vermieter an