Darf mir der Vermieter vorschreiben, welche Automarke ich vor und in meiner Garage parken darf?

14 Antworten

Das ist doch Quatsch.

1. was für eine "unzulässige Antriebsart" soll das sein? Die Karre fährt mit einem ganz normalen Ottomotor.

2. wie ein anderer User schon geschrieben hat, ist Rost nicht ansteckend.

3. was soll denn bitteschön eine "unzulässige Fremdmarke" sein? Kein Mensch kann Dir verbieten, was für ein Fahrzeug Du fährst (na gut, außer der TÜV und die Polizei)

Allerdings: passt das Auto nicht in die Garage, musst Du an der Straße parken. Vor der Garage darfst Du nur parken, wenn dieser Platz mitgemietet ist.

Ruf' den Vermieter doch einfach mal an und frag ihn, was er genau für ein Problem mit dem Auto habt. Vielleicht findet Ihr eine Lösung.

Was sich manche Vermieter erlauben, ist nicht zu fassen. Dein Wagen hat einen ganz normalen Ottomotor und verstößt somit nicht gegen die Auflagen für die Benützung von Garagen. Und das mit dem Rost ist / wäre auch nur Schwachsinn. Ich denke eher, der Vermieter dachte, du hättest keinen Wagen mehr und benötigst die Garage nicht weiterhin. vielleicht hat er schon einen Interessenten, der die Garage zu einer höheren Miete haben wollte.

Darf mir der Vermieter vorschreiben, welche Automarke ich vor und in meiner Garage parken darf?

Vor der Garage darf er generell verbieten zu parken, denn der Platz vor einer Garage ist nicht mitvermietet.

In der Garage darf er es nur nur bestimmen bzw. fordern wenn es dafür bestimmte Gesetze/ Richtlinien gibt die das fordern oder es individualvertraglich vereinbart wurde.

Sollte die Garage Bestandteil Deines Mietvertrages sein, kann ersie Dir nicht separat kündigen.

Mit einer Wohnungskündigung wegen mehrere Abmahnungen wird er aus seinen genannten Gründen nicht durchkommen.

Ist die Garage separat vermietet, kann er sie Dir kündigen

Hier schreiben User Du sollst den Abmahnungen widersprechen.

Rechtlich ist das nicht möglich. 

Nur in einem Streitfall vor Gericht muss der Vermieter die Abmahnungen klar belegen können.

Wenn keine unmittelbare Gefahr (das der Wagen tropft oder ähnliches) besteht, darf der Vermieter das nicht.

Das ist totaler Unfug.  Das einzige was er untersagen könnte, ist ein PKW Mit Gasanlage. Das ist nicht in jeder Garage gestattet. Die Abmahnung ist eine Lachnummer.