Darf mir der Arbeitgeber täglich 5 Minuten abziehen als Vorbereitungszeit (Büroarbeitsplatz)?

8 Antworten

in unserer Firma werden einem täglich 5 Minuten als Vorbereitungszeit abgezogen.

"Vorbereitungszeit" ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Da gibt es nichts abzuziehen. Dein AG soll Dir mal die rechtliche Grundlage zeigen (was er nicht kann).

Du machst die Vorbereitungen nicht zu Deinem Privatvergnügen sondern um Deine Arbeit erledigen zu können.

Danke, wie sieht es dann bei den Monteuren aus, die sich erst noch umziehen müssen?

@MichHierNeu

Jegliche Tätigkeit, die innerhalb der regulären Arbeitszeit in der Arbeitsstätte stattfinden zählen zur Arbeitszeit. Dazu gehört auch entsprechende Schutzmassnahmen usw.

@MichHierNeu

wie sieht es dann bei den Monteuren aus, die sich erst noch umziehen müssen?

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar (§ 2 Begriffsbestimmungen Arbeitszeitgesetz) u.a.:

"Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitungen des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten, die durch die Organisation des AG veranlasst sind, wie etwa das abschließende Bedienen der am Arbeitsende noch in einem Geschäft anwesenden Kundschaft, das An- und Ablegen von Dienstuniformen, "Waschzeiten" usw.

Die Arbeitzeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Ist hingegen bei der Arbeit das Tragen bestimmter Kleigung vorgeschrieben oder folgen aus der Art der Tätigkeit Wasch- oder Umkleidezeiten, so gehören diese zur Arbeitszeit )BAG 19.9.2012 - 5 AZR 678/11).

Nicht zur Arbeitszeit gehört das Umkleiden beispielsweise dann, wenn dies allein der persönlichen Vorbereitung dient."

Wenn also z.B. ein Mitarbeiter mit dem Fahrrad kommt und Sportkleidung trägt, wird er sich wohl auf "eigene Kosten" umziehen müssen. Muss ein AN aber bestimmte Schutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Hygienekleidung tragen, gehört das zur bezahlten Arbeitszeit

@Hexle2

Prof. Dr. Peter Wedde leert an Unis usw. Er ist kein Rechtsanwalt. 

@blackforestlady

Prof. Dr. Peter Wedde leert an Unis usw. Er ist kein Rechtsanwalt. 

Dass Du vom Arbeitsrecht keine Ahnung hast, hast Du ja schon oft bewiesen.

Prof. Dr. Peter Wedde ist ein anerkannter, geschätzter Arbeitsrechtler dessen Arbeitsrechtkommentar von Anwälten für Arbeitsrecht bei Schulungen oft empfohlen wird und der auch bei Veranstaltungen von z.B. Gewerkschaften oder Seminaranbietern für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht gerne als Hauptredner eingeladen wird.

Da ich schon einige Schulungen gemacht habe und diesen Kommentar, ebenso wie Kommentare von Kittner, Däubler, Zwanziger u.a., regelmäßig erfolgreich nutze, kannst Du Dir Deinen Kommentar sparen, wenn Du nichts fundiertes zu bieten hast und nur kommentierst um zu stänkern.

 

@blackforestlady

Ja und?!?! Soll das etwa ein "Einwand" sein? Und wenn: Was willst Du damit überhaupt sagen??

Machst Du diesen Unfug eigentlich mit Absicht, blackforestlady, oder kannst Du einfach nicht anders, weil das genetisch bedingt ist?!?!

Esg ibt die sogenannte "Rüstzeit", die gilt aber eher für Dienst- und Einsatzkräfte, oder in der produzierenden Industrie die Zeit die man benötigt um eine Maschine für den Produktionsvorgang einzurichten und umzustellen.

Evtl. gibt es Kollegen bei dir im Büro, die den Tag nicht ohne eine Tasse Kaffee beginnen können und den erstmal vor Arbeitsbeginn vorbereiten. Dann sollte man natürlich versuchen, die 5 min. vor Arbeitsbeginn schon da zu sein.

Alles was aber direkt mit deiner Arbeit zu tun hat und der nötigen Bereitstellung von Arbeitsmitteln, fällt ganz klar in die reguläre Arbeitszeit, denn du würdest diesen PC dort sicher nicht hochfahren, wenn es nicht zu deiner Arbeit gehören würde.

Also ich bin kein jurist.

Aber Arbeitsvorbereitung zählt nach meiner Definition auch zur Arbeitszeit. So habe ich das im Studium gelernt.

Der maurer wird auch bezahlt wenn er nur seine kelle aus dem suto holt. Oder das wasser in den eimer einfließen lässt. Alles Vorbereitung für die eigentliche arbeit.

Für mich wäre das also ein no go. Wenn jemand so geizig ist, kann kein guter chef sein. Da würde ich 3mal überlegen ob ich bleibe.

Nein darf der AG nicht.

Danke für die schnelle Antwort. Gibt es dazu auch einen Gesetzestext, oder woher weißt du das?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Soweit ich mich erinnere, haben Gerichte sogar schon so entschieden, dass die Arbeitszeit mit dem Erreichen der konkreten Arbeitsstätte beginnt (z.B. Dienstgebäude).

https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitszeit/arbeitsbeginn.aspx


Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein üblicher Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.