Darf mir der Arbeitgeber Gel-Nägel verbieten obwohl nichts im Vertrag steht?

5 Antworten

Und der Entleiher bestimmt in der Produktion wer dort arbeitet. Und wenn er Dich nicht möchte - weil Du entgegen seinen Wünschen Gelnägel trägst - dann bist 'Du dort raus.

Tja und im Bedarfsfall hat die ZAF keinen Folgeauftrag mehr für Dich und Du hast Deine Kündigung in der Hand.

… kein Schmuck an Hände … das zählt auch dazu.

Ausserdem muss nicht alles im Vertrag stehen. Wenn für einen Arbeitseinsatz oder eine Maschine weitere Sicherheitsvorschriften gelten, musst du dich dran halten oder kannst als Zeitarbeiterin praktisch fristlos nach Hause geschickt werden, weil du die Anforderungen nicht erfüllst.

z.B. ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu benutzen. ArbeitgeberInnen (AG) dürfen ein dem widersprechendes Verhalten der ArbeitnehmerInnen nicht dulden. Bei der Benutzung der PSA sind die Angaben des Herstellers oder des Inverkehrbringers einzuhalten.

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Persoenliche_Schutzausruestung/

Gelnägel sind doch keine natürlichen Nägel, also ist es Schmuck, oder?

nun da bin ich mir nicht sicher, denn es sind meine natürlichen Nägel, die nur verstärkt worden sind. da sie so schnell brechen und splittern.

@nightcore1999

Du hast natürliche Nägel aus Acryl?

Du trägst eine künstliche Nagelstabilisierung, einen Körperschmuck welcher bei der Arbeit abbrechen kann und die Produktion kontaminiert!

Darum musst du es entfernen oder du wirst entfernt!

Würde sagen das es Handschmuck ist und somit der Arbeitgeber recht hätte.

Klar, denn es ist sein Betrieb, also seine Hausordnung.