Darf mir das Studentenwohnheim verbieten nachts in die Küche zu gehen und zu kochen - wegen Nachruhezeiten und die Türen dann verriegeln?

5 Antworten

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Du hast sie also freiwillig - warum auch immer - mit deiner Unterschrift unter dem Vertrag anerkannt.

Kauf dir doch einfach eine portable Kochplatte, dann ist das Problem gelöst.

Hausordnung ist bindend,aber die Nachtruhe geht von 22Uhr bis 6Uhr,nicht bis 8Uhr.Das könntest Du reklamieren.

Suche dir eine andere Wohnung, dann kannst du kochen, wann immer du willst! Du hast doch die Regeln akzeptiert, als du dort eingezogen bist, also beschwere dich nicht!

Zitat: > da dort auch der Kühlschrank steht<

welcher Kühlschrank, nur deiner ?

vielleicht will man nicht, dass was gestohlen wird ?

Grundrechte ... komm mal runter oder willst du jetzt Klage beim  BVG einreichen

Also mein Grundrecht besagt ein Recht auf ungestörten Schlaf! Mir würde Küchengepolter in der Nacht auch auf n Keks gehen!

Und für den NOTFALL findest du sicherlich ein Nahrungsmittel welches du UNGEKÜHLT in deinem Zimmer lagern könntest! Tip: schau dich mal im Discounter um...