Darf mir das Anwohnermeldeamt Auskunft geben?

4 Antworten

Du fragst beim Einwohnermeldeamt (in der Stadt, wo sie früher gewohnt hat) und bittest um die aktuelle Adresse. Du fragst am besten schriftlich an und gibst den Namen, Vorname und die frühere Adresse deiner Schwester an. Falls sie weggezogen ist, bekommst Du die neue Stadt mitgeteilt, wo sie hingezogen ist. Dort kannst Du dann wieder auf dem dortigen Einwohnermeldeamt (Stadtverwaltung) schriftlich anfragen. Und so weiter.

Eine solche Auskunft kostet aber eine Gebühr. So um die 7 Euro.

Das verstößt nicht gegen den Datenschutz. Du bekommst ohne Probleme eine solche Auskunft.

Nein, die dürfen keine Auskunft geben. Datenschutz, und das ist auch gut so.

Meine Frage: darf das Einwohnermeldeamt mir Auskunft geben? Ich bin ja nachweislich die Schwester...

und selbst wenn Du einer der 7 Zwerge von Schneewittchen wärest, so bekämest Du regelmäßig problemlos Auskunft :

https://www.herne.de/PDF/Formulare/B%C3%BCrger-und-Einwohnerwesen/melderegisteranfrage.pdf.pdf

Hat die Schwester eine Auskunftssperre erteilt bekommt die FS keinerlei Daten.

@LouPing

... wofür die Voraussetzungen des §51 BMG erfüllt sein müssten.

@LouPing

Nur bei einer „Gefahr für Leben, Gesundheit und perönliche Freiheit“ kann man bei den Einwohnermeldeämtern eine Auskunftssperre beantragen, so steht es im Bundesmeldegesetz. Wer die Adresse eines anderen erfragt, muss dafür nicht mal Gründe nennen.

@wilees

Kennst du die die familiäre Situation? Bei Streit /Stress und Kontaktbeschränkungen sollte man mit sowas rechnen - mehr habe ich damit nicht gemeint.

@minearth

Die Bedingungen lassen sich leicht schaffen..auch du kennst die Gründe für den Kontaktabbruch nicht.

nein, da Datenschutz