Darf mich mein Arbeitgeber wegen einem Tattoo kündigen oder benachteiligen?

20 Antworten

Wenn der Arbeitgeber die Absicht hat, das zu tun, dann darf er das nicht zugeben, weil ihm dann eine Schadensersatzklage droht. Fragen scheint somit eher sinnlos.

Kauf Dir für das Geld, was das Tattoo kosten würde, Aktien eines Unternehmens, das über chancenreiche Technologien verfügt. Im schlechtesten Fall ist das Geld genauso weg, wie es beim Tattoo weg wäre (aber ohne dass Du ein Tattoo hast, das Du vielleicht irgendwann wieder loswerden willst).

Im besten Fall hast Du etwas für Deine Rente getan.

LouPing  03.01.2017, 08:42

Hey Frankonian

Kauf Dir für das Geld, was das Tattoo kosten würde, Aktien eines Unternehmens, das über chancenreiche Technologien verfüg

Als Laie ist das ein schlechter Rat und hat mit dem Wunsch nach einem Tattoo nichts zu tun-das berühmte Äpfel/Birnen Prinzip. 

Frankonian  03.01.2017, 17:27
@LouPing

500 € (die man offenbar übrig hat, wenn man über Dinge wie ein Tattoo nachdenkt), heute vor 14 Jahren in Aktien von Apple gesteckt (ein Unternehmen, das damals schon ein Vierteljahrhundert lang als Hersteller von Computern bekannt war) und im Bankdepot "vergessen" sind heute 55.000 €. Auch "Laien" können solche Treffer gelingen. Mit Sicherheit warten auch jetzt solche Perlen auf Käufer.   

Kündigen: Jein. Nehmen seine Kunden oder Kollegen daran Anstoß, darf er dich verpflichten, es bedeckt zu halten, etwa langärmelige Kleidung zu tragen. Kämst du dem nicht nach, kündigen.

fiwaldi  02.01.2017, 09:08

Ich weiß nicht, ob Anstoß reicht, insbesondere in so einem Betrieb. Aber die Sicherheit der Anderen könnte wegen  Ablenkung durch das Tattoo als gefährdet angesehen werden

LouPing  02.01.2017, 14:32
@fiwaldi

Hey fiwaldi

Aber die Sicherheit der Anderen könnte wegen Ablenkung durch das Tattoo als gefährdet angesehen werden

Was stellt du dir denn darunter vor-Arbeitunfälle oder vermehrte Flirtattacken aufgrund eines Tattoos? 

Derartiger Körperschmuck ist doch heute nichts außergewöhnliches mehr. 

Wenn ich jetzt eine metallbearbeitende Firma hätte, und mein Zerspanungsmechaniker würde sich tätovieren lassen, wäre das zumindest für mich kein Grund, mich von dem Mitarbeiter zu trennen, sofern er eben seine Arbeit vernünftig erledigt. Da kann er auch gern ein  halbes Kilo Metall im Gesicht hängen haben, wenn er denn mag. Das hat ja dann alles keine Auswirkung auf deine Arbeits.Ergebnisse.

Anders säöhe das aus, währst du ein Außendienstler der Aufträge für meine Firma herein holen soll, wenn ich von der Art meiner Kunden weiß, dass diese sich daran stören könnten. Aber auch da sollte man dann eine Lösung finden, und nicht ein Tattoo als Künduigungsgrund vorschieben.

Parhalia2  02.01.2017, 04:03

Bei einem Mechaniker oder insbesondere Zerspaner wäre ich als Arbeitgeber ZUR EIGENEN Sicherheit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin darauf bedacht, dass auch in DIESEM Arbeitsumfeld durch Ohrringe und Piercings KEINE zusätzlichen Gefahrenquellen im Sinne der allgemeinen Arbeitssicherheit und deren entsprechenden Vorschriften entstehen.

Entschuldige diesen Einwand, aber mit Körperschmuck / Piercings und Ohringen / Kreolen behangene Mitarbeiter haben rein aus Aspekten der Arbeitssicherheit zumindest mit "Behang" absolut nichts verloren an bestimmten Arbeitsplätzen schon alleine mit mechanischen Gefährdungskriterien .

In einigen Berufsfeldern MUSS solch ein Körperschmuck vor Schichtbeginn und noch wichtiger VOR Betritt der Betriebsstätten abgelegt werden.

Dann spricht aber theoretisch auch nicht mal was gegen Piercing-Jünger (- innen )

janfred1401  02.01.2017, 06:07
@Parhalia2

absolut richtig.

Dein Arbeitgeber darf dir nicht kuendigen. Du brauchst auch nicht zu fragen, denn es geht deinen Chef einfach nichts an. Ob Du ein Tattoo traegst oder nicht ist ganz allein deine Entscheidung. 

janfred1401  02.01.2017, 06:10

blauäugiges Denken! Ein Vorgesetzter, der eine persönliche Abneigung gegen Tattoos hat, kann seinem Arbeiter durchaus Probleme machen, ohne es direkt auf die Tätowierung zu schieben.

fiwaldi  02.01.2017, 09:05
@janfred1401

Korrekt, er wird schon irgendeinen Grund finden, um den AN herauszugraulen oder er sucht nach einem Kündigungsgrund

Familiengerd  02.01.2017, 13:14
@janfred1401

@ janfred1401:

Das ist kein "blauäugiges Denken", sondern die korrekte Antwort auf die Frage, was der Arbeitnehmer hier darf, welches Recht er hat.

Und dieses Recht muss man erst einmal kennen, um dann überhaupt entscheiden zu können, ob es in einer bestimmten Situation, in einem bestimmten Umfeld opportun ist, darauf gegebenenfalls zu beharren!

Familiengerd  02.01.2017, 13:17
@fiwaldi

@ fiwaldi:

Das ist erstens ein "Totschlagargument", zweitens kann ein Arbeitgeber sind zumindest in einem Betrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz KSchG anzuwenden ist, sich Kündigungsgründe nicht einfach "aussuchen"!

Solche "Argumente" gegen die Durchsetzung von Rechten eines Arbeitnehmers sind überhaupt nicht nachvollziehbar!!

LouPing  02.01.2017, 14:28
@janfred1401

Hey janfread1401

Du bist AG? Wenn ja solltest du dich umfangreicher mit der Rechtslage der AN beschäftigen. 

Ich als AG kann keinesfalls ein Tattoo als Kündigungsgrund angeben (ausgenommen natürlich verbotene radikale Symbole). Erfüllt der AN seine vertraglich geregelten Pflichten ist alles gut. 

Im öffentlichen Dienst gibt es noch immer Einschränkungen,die aber werden bereits vor dem Antritt der Ausbildung Vertraglich deutlich geregelt. 

Kurz gesagt: Ich habe mich aus dem Privatleben der AN rauszuhalten,persönliche Abneigungen gehen Körperschmuck haben im Dienst nichts verloren. 

Familiengerd  02.01.2017, 14:48
@LouPing

DH!!  🙂

Hallo!

Es kann schon sein, dass der Chef etwas dagegen hat ------> ein Grund dafür können z.B. politisch konnotierte Motive sein, die er für unseriös hält oder die seiner Ansicht nach nicht im Einklang mit dem Anspruch der Firma stehen.

Klar, es ist dein Körper & du darfst damit machen, was du möchtest. Narrenfreiheit hat man allerdings trotzdem nicht & Tätowierungen in deutlich sichtbaren Körperpartien wie eben den Unterarmen sind nicht überall gern gesehen.

Ich persönlich hätte als Betriebsleiter einer solchen Handwerksfirma kein Problem damit, sofern es nicht eindeutig politisch oder religiös motivierte, streitbare Motive sind.

Im Zweifel fragst du bei der Geschäftsleitung an... dann weißt du, wo du dran bist.