Darf mich die Schulleitung rausschmeißen?

4 Antworten

Wenn du mit Absicht diese Lampe kaputt gemacht hast, dürfen die das auf jeden Fall.

Du wirst auch noch eine Rechnung bekommen, kannst also schonmal anfangen zu sparen.

Ja der Betrag ist 10€ aber es war ja ausversehen und ein Lehrer war dabei

@Hilfebitte6507

Gut wenn es ausversehen war, müsst Ihr das im Gespräch natürlich klären.

aber es war ja ausversehen 

Hätte schlimmer kommen können - "ausversehen". Stell Dir vor, Du hättest ein Regal gebaut...

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 - (Schule, Gesetz, rausschmiss)
ich weiß jetzt nicht ob sie das dürfen?

Dann schau Dir die möglichen Ordnungsmaßnahmen in Art. 86 BayEUG an.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86

Ihm Brief Stande auch 86 und 88 bayeug

@Hilfebitte6507

In Art. 88 BayEUG geht es um das Verfahren, dass zur Verhängung einer solchen Ordnungsmaßnahme nötig ist.

@RobertLiebling

Also heißt es das ich fliege

Es steht Art.86 Abs.2 BayEug das heißt doch das er mir die ganzen strafen ihm Absatz 3 geben kann

Einer hat noch gegen die Wand gepinkelt aber keiner will es zu geben und deswegen will er uns alle rausschmeißen

paar Sachen kaputt gemacht

ein paar Sachen?

und alles "aus Versehen"

wohl eher nicht ....