Darf mich der Arzt am Telefon Arbeitsunfähig schreiben?

9 Antworten

Telepathie für Diagnose und Krankmeldung ist verboten.

Der Arzt muss dich persönlich untersuchen, durch Anamnese und Diagnosestellung, danach entscheidet er über Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähig und du bekommst die Krankmeldung für deinen Arbeitgeber.

Also auf Bestellung gibt es keinen gelben Zettel.

Telepathie für Diagnose und Krankmeldung ist verboten.

Das ist so allgemein falsch - siehe dazu meine eigene Antwort.

Siehe dazu bitte § 4 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.

Dort (§ 4 Abs. 1 Satz 2) heißt es zwar:

Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur 
stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.

Trotzdem ist eine "Ferndiagnose" mit Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich - siehe meine eigene Antwort.

@Familiengerd

Richtig. Das stelle ich auch nicht in Frage. Zumindest eine Anamnese ist auch aus der Ferne möglich. Und bei zahlreichen "leichten" Erkrankungen genügt die Anamnese für eine erste Diagnose. Mir ging es um das Wort "ärztlich". Der Arzt stellt die AU fest, nicht die Sprechstundenhilfe. Diese kann jedoch die Anamnese erheben.

@GanMar

Die Anamnese darf vom Arzt (eigentlich) nicht delegiert werden; sie darf also nicht von einer Arzthelferin (MFA), sondern muss vom Arzt erhoben werden.

Das heißt, dass das Vorgehen, wie es im Fragefall geschildert wird, unabhängig von der Frage der Möglichkeit zur Stellung einer Ferndiagnose ohnehin nicht erlaubt ist.

Meine Versicherung macht das, ich bin allerdings in einem Telemed-Programm und lebe in der Schweiz.

Da spricht man am Telefon mit einem Arzt und erläutert die Symptome. Normalerweise wird man dann zum Hausarzt (oder sogar direkt zum Spezialisten) geschickt. Aber wenn es sich nur um eine Erkältung handelt, oder nachvollziehbare Sachen wie z.B. die Periode, kann der Arzt durchaus eine AU für ein paar Tage ausstellen. Die AU kommt dann per Mail. Somit wird verhindert, dass viele Leute wegen Kleinigkeiten die Wartezimmer verstopfen und Kosten werden verringert.

Ist das tatsächlich möglich? Oder ist das verboten?

Das ist - bedingt - teilweise erlaubt und wird in den einzelnen Bundesländern je nach Bestimmung der jeweiligen Landesärztekammer bisher unterschiedlich gehandhabt; es kommt also auf die Regelung in dem Bundesland an, in dem der Arzt tätig ist.

Deshalb wird z.B. in Schleswig-Holstein von einem Hamburger Anwalt ein Service angeboten, gegen eine Gebühr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischem Kontakt mit einem Arzt/einer Ärztin und Schilderung der Symptome elektronisch oder per Post zugestellt zu bekommen.

Das ist jedoch nur erlaubt für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für längstens 3 Tage (das entspricht der Dauer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG für eine Erkrankung ohne ärztliche Bescheinigung) und nur bei einfachen Erkrankungen (z.B. Erkältung) mit eindeutigen Symptomen.

Das von Dir geschilderte Vorgehen ("Dabei spricht er nur mit der Sprechstundenhilfe/Arzthelferin") ist so allerdings nicht erlaubt, weil es dabei eben keinen ärztliche Kontakt gegeben hat - aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ist verboten, und ja, du kannst ihn melden dann kriegt der Arzt Probleme. Tu das ruhig, denn solchen Ärzten muss man das Handwerk legen

Ist verboten

... wenn der Kontakt nur über die Arzthelferin läuft.

Trotzdem ist eine "Ferndiagnose" mit Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich - siehe meine eigene Antwort.