Darf meine Schwiegertochter und Jugendamt mir (Oma) ein Kontakt mit meinem Enkelkind verbieten? Muss ich extra einen Termin mit Jugendamt machen?

5 Antworten

Sie hat das Sorgerecht und damit kann sie entscheiden, wer das Kind sehen darf und wer nicht. Zudem ist unklar, wie dein Einfluss bei der Geschichte ist.

Frag´einen Anwalt. (PS.: Keinen Interessiert die Vorgeschichte, was deine Schwiegertochter angeblich gemacht hat. Das ist unwichtig wenn es um´s Enkel geht.)

Vielen Dank. Ihre Tochter hat Kontakt per Skype mit ihre Großmutter aus Russland. Und, wenn sie unterhält mit ihr, kommt fröhlich mein Enkel dazu und fragt:-" ist das Oma?" Sie antwortet nein, das ist meine Oma. Und er läuft wieder weg. Ist das gut für das Kind? Er erinnert noch auf mich. Was werde im sagen, wenn irgend wann " vielleicht" treffen wir uns?

Nein, das Sorgerecht hebelt nicht die Umgangsrechte aus.

@Bitterkraut

Deswegen mein Tipp mit dem Anwalt. Keiner weiß, inwieweit die Fragestellerin in der Angelegenheit eingemischt oder ihren Beitrag geleistet hat.

Und irgendwie ist das Jugendamt ja schon involviert. (Denke ich.)

Kein Einfluss. Ich habe, wie ich konnte mit Kinder geholfen. Angeblich? Mir war egal, was sie davor gemacht hat, Hauptsache sie hatte Familie mit meinem Sohn gegründet. Eine Tochter von erste Ehe und ein Sohn. Aber sie wollte weiter so machen. wie bisher und im Chat es ist raus gekommen. Statt in Fitness sein, sie hat mit andere Männer getroffen. Kein Einfluss, ich habe mit ihr nicht gestritten. Bei dieser Geschichte, als sie wollte, mein Sohn mit lügen Geschichten ins Gefängnis bringen und, was, sie selber gemacht an ihn hängen lassen. z.B mit Messer an ihn gegangen, er hat sich ins Badezimmer versteckt. Sie hat mit dem Bein das Glas an der Tür kaputt gemacht und dabei eigenen Fuß verletzt. Als sie mit dem eigenen Fuß beschäftigt war, hat er zu meine Tochter geflogen. 3 Tage war er bei meiner Tochter gewesen. Natürlich Aussage gegen Aussage konnte sein, wenn wir mit dem eigene Augen in der ipad ihr chat nicht gelesen hätten, wo sie an Bekannten/Freund/Liebhaber selber geschrieben hat, was sie mit meinem Sohn gemacht hat. Der Bekannter hat sie gewarnt, dass sie vorsichtig sein muss. Sonst sie ins Gefängnis gelandet wird. Dieses Chat habe ich an Gericht und Polizei zugeschickt.

Sie haben Recht, es geht um Kindeswohl. Ich möchte nur das Kind weißt, dass er eine Oma auch hat, wie seine Schwester.

Grundsätzlich hast du auch also Oma ein Umgangsrecht mit deinen Enkeln.

Allerdings hat die Mutter hier anscheinend das Sorgerecht und wenn sie schon beim Jugendamt war und dir den Umgang mit den Kindern offiziell untersagt hat, dann ist dein nächster Ansprechpartner auch das Jugenamt. Dort kannst du Einspruch erheben um dein Umgangsrecht doch noch zu bekommen.

Wenn es allerdings Gründe gibt warum die Kinder nicht mit dir zusammen sein sollten - und sei es nur vorprogrammierter Stress zwischen dir und der Mutter - dann wird immer zum Kindeswohl hin entschieden.

Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich schlechte Oma gewesen, würde mein Enkel mich nicht so lange in Erinnerung gehabt. Ich habe schon meine Schwiegertochter gefragt, ob ich Enkelkind besuchen darf, wenn zufällig in diesem Ort werde? Es ist zwischen uns 600 km. Aber sie hat mich an Jugendamt geschickt. Jugendamt hat mir geantwortet, dass Mutter des Kindes will nicht. Ich habe natürlich gefragt:-Wieso, aus welchem Grund? Dazu habe ich ab 11.2018 keine Antwort bekommen. Im Januar habe nochmal geschrieben mit Rückmeldung bis ende Februar. Wenn bekomme ich keine Antwort, darf ich mich an Gericht anwenden. Vielen Dank voraus mfg

@liliandra248

Also wenn ihr weit auseinander wohnt nehme ich an, dass du die Kinder lange nicht gesehen hast. Wenn die Kinder noch recht klein sind, kann man schon begründen, dass es die Kinder nur verwirren würde auf eine höchstwahrscheinlich sehr emotionale aber für sie fremde Frau treffen zu müssen. Daher könnte ich schon verstehen, dass das Amt eher zugunsten deiner Schwiegertochter entscheiden würde. Auch wenn es unfair erscheint.

Eigentlich sie wollte, dass beide Kinder immer bei mir waren und sie wollte immer nach Hamburg fahren. Ein Mal habe ich abgesagt, dass ich auf Kind nicht aufpassen werde, weil sie nach Hamburg für 2 Wochen gefahren, als Prostituierte zu arbeiten. Obwohl mein Sohn guten Verdienst hat. Für sie war immer wenig. Meine Tochter sie vorgeschlagen bei ihr in Pflegeheim als Altenpfleger/in zu arbeiten. Aber das ist nicht für sie. Eine Woche hat meine Schwester auf Kind 1,7 Mon. aufgepasst, dann musste sie auch arbeiten. Mein Sohn hat ihr mitgeteilt, dass sie zurück Nachhause kommen soll. Sie hat zurück gekommen, aber danach, außer, was alles davor mit meinem Sohn war und wir haben nichts gewusst, war für meinem Sohn die Horror. So passierte die Trennung. Aber ich hatte nicht gewusst und war nicht dabei. Ich weiß nicht, was in ihr Kopf geht? Es hat alles nicht so gelaufen, wie sie vorgestellt hat. Stress hat jetzt sie. Nicht vorprogrammierte.

wenn du keine bindung zu dem kind hast und dem kindeswohl nicht gut tust, dann kann und darf sie das selbstverständlich tun. du kannst gerne zum jugendamt gehen, nur können die dir auch nicht helfen.

wenn du kontakt willst, kannst du versuchen eine umgangsklage durchzuführen in der du begründest warum der umgang mit dir dem kind gut tut und welche bindung du aktuell hast. dann kannst du 3-4 stunden im monat das kind sehen.

Eine Bindung zum Kind habe ich und ich vermisse ihn. Mir ist wichtig, dass das Kind mich nicht vergessen soll. Das ich ihn liebe und werde an ihn immer warten.

@liliandra248

dann würde ich eine anfrage an die mutter schriftlich schicken, mach dir davon eine kopie und einige wochenenden und ferien vorschlagen in denen du das kind abholst um zeit mit ihm zu verbringen: osterferien, ein oder zwei wochen sommerferien, guck in den schulferienkalender des kindes rein wo es lebt.

geht die km darauf nicht ein, wirst du auf die entfernung auch keine mediationen in gange bringen. ich würde zum anwalt gehen und so umfangreich wie möglich hochrangehen.

Du hast generell das Umgangsrecht mit deinem Enkel. aber auch dies kann dir richterlich entzogen werden, wenn es nicht dem Kindeswohl dient. Die Mutter wird wahrscheinlich befürchten, dass du versuchen wirst das Kind aufzuhetzen. du musst also wirklich unterscheiden: geht es dir um das Kind oder geht es dir darum für deinen Sohn "Gerechtigkeit" zu erlangen... Natürlich hast du Vorbehalte gegen die Kindsmutter. Aus deiner Sicht der Dinge normal. Aber könntest du das trennen, wenn du deinen Enkel besuchst?

Vielleicht solltest du dem Kind Briefe schreiben und ihm diese gesammelt zu seinem 18. ten Geburtstag übergeben. Aber hüte dich davor über die Mutter schlecht zu reden!

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe über Schwiegertochter nicht mit meinem Sohn gesprochen und nicht ihn aufgehetzt, wieso muss/soll ich Kind gegen Mutter aufhetzen? Natürlich geht es um das Kindeswohl. Wenn seine Schwester hatte Umgang mit ihre Oma in Russland per Skype und er dachte, dass ich bin. Er war noch 2 Jahre alt, aber hat er mich noch in Erinnerung. Jetzt bin ich nicht sicher. Das ist gute Idee, dass die Briefe zu schreiben und sammeln. Das ist für schlimmsten Fall. Ich habe schon zum Geburtstag und Weihnachten Geschenke zu gesammelt. Aber, was bringt das? Stellen Sie vor z.B., kommt ein 18 jährige Junge und bekommt nicht zum 18, sondern auch für 3 jährige Geschenk? Ist das menschlich? Das wird für seine Mutter nicht gut aussehen. Werde ich wieder schuldig, dass so passiert wurde. lg

@liliandra248

Versuche erstmal in Ruhe mit der Mutter Kontakt aufzunehmen. Vielleicht auch per Brief... Sage ihr, du vermisst deinen Enkel und würdest auch gerne mal über Skype mit ihm sprechen oder ihn besuchen. Frage sie, ob sie einverstanden wäre. Danach kannst du immer noch entscheiden wie es weiter geht.

@Kessie1

Danke, Ich habe schon versucht, dass, wenn zufällig oder spontan dort werde, darf ich ihn sehen? Nach dem Jugendamt, habe ich wieder ihr geschrieben, ob zu mindesten per Skype mit ihm unterhalten darf? Aber keine Antwort. Kinder haben nichts dafür. Ich habe nichts zu verbergen. Obwohl sie hat meinem Sohn vor dem Gericht viel versprochen, dass sie die Kinder Ferien bei ihm verbringen werden. Als Gericht vorbei war, hat sie den Kontakt abgebrochen und überhaupt alles blockiert.

@liliandra248

Du könntest einen Familienanwalt zu Rate ziehen um mit ihm zu besprechen welche Möglichkeiten es für dich gäbe.

@Kessie1

Danke. Das werde ich machen. Ich bin gespannt, als er mich nach so lange Zeit sehen wird und ob, er an seine alte Spielzeug erinnert. Wenn er an Spielzeug erinnert, dann vielleicht auch auf mich.

Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umgang mit dem Enkel und umgekehrt. Dieses Recht kannst du einklagen.

Sorry, aber da muß ich dir widersprechen. Der Oma, meines Enkels, wurde der Umgang untersagt. Und das war eine richterliche Anordnung.

Nun git, die Beiden waren nicht verheiratet, aber das dürfte Nebensache sein oder?

@chanfan

Ja, richterliche Anordung, wie du sagst. Aber nicht durch das Sorgerecht bestimmt. Deshalb ja, die Großmutter kann klagen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

vereiratet oder nicht spielt keine Rolle, allein das Wohl des Kindes ist entscheidend.

@chanfan

Die Oma bis jetzt hat kein Kontakt mit dem Enkel und sie interessiert nicht? Haben Sie sofort beantragt der Umgang untersagen?