Darf meine Schwester (16) bei mir(21) wohnen?

9 Antworten

Einen 16jährigen Teenager bei sich aufzunehmen, ist nicht so einfach- das bedeutet eine Menge Verantwortung. Stell Dir das nicht so einfach vor. Dass Deine Mutter da Bedenken hat, ist vollkommen normal. Ihr solltet Euch mit Eurer Mutter und ihrem Freund zusammensetzn und darüber reden, was man ändern könnte, damit sich Deine Schwester zu Hause wohler fühlt. Mit 16 hat man natürlich ständig das Gefühl, keine Privatsphäre und keine Freiheiten zu haben- man fühlt sich schon erwachsen und möchte mehr als man darf. Und den neuenn Freund der Mutter zu akzeptieren fällt auch nicht jedem Kind leicht.

Erstmal bekommst du meinen größten Respekt das du deine Schwester aufnehmen willst. Im klaren solltest du dir natürlich sein das es nicht immer einfach wird und auch ab und an ein Streit stattfinden wird aber ich denke das weißt du bereits. Ich würde nochmal versuchen mit deiner Mutter zu sprechen und vielleicht kommt dein Vater ja mit zum Gespräch, kann ja irgendwo öffentlich sein damit die beiden sich nicht npflaumen, weiß ja nicht wie das Verhältnis ist. Aber wenn deine Schwester sich nicht wohl fühlt und das mit unter anderem an dem neuen Freund liegt, dann solltet ihr sonst deine Mutter vor die Wahl stellen denn es kann nicht sein das eine Mutter ihren Freund vorzieht gegenüber der eigenen Tochter obwohl sie weiß das sie sich nicht wohl fühlt zuhause. Sonst wenn nichts geht dann droht ihr mit dem Jugendamt... Dort bekommst du bestimmt das recht

Die Antwort hast du doch bereits vom Jugendamt bekommen - wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, bedarf es auch die Zustimmung von Vater und Mutter.

Gegen den Willen deiner Mutter kann deine Schwester nicht einfach ausziehen.

Wenn die Situation zuhause für deine Schwester so schlecht ist, wäre es nur vernünftig das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Das Jugendamt will euch ja nichts böses, im Gegenteil.

Also gibt es keinen anderen Weg als zum Jugendamt zu gehen? Aber das Jugendamt braucht dann sicherlich gute Argumente. Aber sie ist 16 und kann alleine entscheiden. Oder sehe ich das falsch?

@milkasch0ki1993

Ja, das siehst du falsch ;)

Sie ist 16, damit ist sie immer noch nicht volljährig. Deine Mutter als Erziehungsberechtigte hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Und natürlich braucht das Jugendamt gute Argumente. Aber ich denke die Situation zuhause ist so negativ, dann gibt es die ja wohl auch..?

Soweit du ohne Jugendamt auskommen willst kannst du wohl nur mit deiner Mutter reden. Eventuell zusammen mit deiner Schwester, oder deinem Vater je nachdem wie sinnvoll das bei euch sein mag.

Eventuell könnte man ihr auch mal vorschlagen deine Schwester für 1 Woche/Monat testweise bei dir leben zu lassen

Hört sich kompliziert an. Aber wenn ihr gerade so im Streit mit eure Mutter seid, dann wäre es vernünftig entweder den Grund des Streits zu suchen oder zumindest zu versuchen den zu lösen bzw. ihr von den Vorteilen zu berichten die sie dadurch hätte. Die 184 € müssen auf jedenfall investiert werden in deine Schwester. Wenn ihr das Jugendamt überzeugen könnt, dass deine Schwester von dem Geld nicht den vollen Betrag bzw. anderswo zu kurz kommt, dann wäre das ein Grund für deine Mutter den Wisch zu unterschreiben da sie sonst ebenfalls nichts mehr von dem Geld sehen wird bzw. mit ernsteren Problemen rechnen muss.

" Die 184 € müssen auf jedenfall investiert werden in deine Schwester."

Miete, Heizung, Strom, Essen, ...? ;)

@DieKatzeMitHut

und damit wird nicht in den Unterhalt der Schwester investiert?

@Seeguerkchen

Doch, natürlich. Aber deine Antwort suggeriert, dass "die Schwester den vollen Betrag bekommen sollte". Den bekommt sie, garantiert. Und noch viel mehr. 184 Euro reichen für sowas nämlich nicht. Nur bar wird das Mädel das Geld nicht sehen. Da hat sie aber auch keinerlei Anspruch drauf.

@DieKatzeMitHut

Bitte verschone mich mit deinem geistigen Dünnpfiff. Ich hatte nie von einer Barauszahlung gesprochen. Und in seiner Fragestellung stand dass die Mutter hinter dem Geld her ist. Ich hat nur gesagt, dass ein Kind am Anfang sicher kein Gewinngeschäft sein wird, da in das Kind auf jedenfall 184 Euro investiert werden müssen. Ich hasse es wenn Leute mir das Wort im Mund umdrehen. Dass die 184 Euro nicht reichen, weiß ich selber, steht hier aber nicht zur Debatte und hatte ich auch nicht erwähnt. Wenn du aus meinem Beitrag schon Schlüsse ziehst dann bitte auch welche die man nachvollziehen kann.

@Seeguerkchen

Kein Grund gleich beleidigend zu werden.

Du musst eben auch im Hinterkopf behalten, dass die Frage von einer 21-jährigen kommt, die ihre kleine Schwester bei sich aufnehmen will, und dabei offenbar nicht sehr viel Ahnung von Dingen wie dem Zweck des Kindergeldes oder dem Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Also verschone du mich doch einfach mit ..deinem Rumgemotze. Ist gar nicht nötig ;)

@DieKatzeMitHut

es ist wahr sie scheint nicht viel Ahnung von dem Zweck des Kindergeldes zu haben. Aber ihr ist nicht damit geholfen unter jeden Lösungsvorschlag zu schreiben ,,Aber die 184 Euro stehen ihr nicht in Bar zu'' Wir bemühen uns darum ihr in ihrer Situation zu helfen und du gehst auf Sachen ein die gar nicht zur Debatte stehen und nebensächlich sind. Die Frage hieß ,,Darf meine Schwester(16) bei mir wohnen? ''Und nicht ,,Darf sich meine Schwester das Kindergeld meiner Eltern auszahlen lassen.'' Zeig also bitte Verständnis wenn ich etwas aufgebracht bin. Das trifft bei mir einfach auf Unverständnis.