Darf meine Mutter mir und meiner Schwester den Kontakt zu meiner kleinen Schwester verwähren?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also du kannst zum Jugendamt gehen, zum Gericht. Nutzt das beim JA nicht. nach deinen Schilderungen- kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage androhen, wenn da nicht in einem gewissen Zeitraum geholfen wird. Danach muss es allerdings getan werden.

Sie muss doch in die Schule, dann kannst du dort in der großen Pause mit ihr reden. Versuch doch auch darüber Kontakt. Darf deine Schwester sich mit Freundinnen treffen? Dann trefft euch da, dann lügt sie ihre Mutter nicht an.

Sie ist 11 Jahre alt und kann selbst zum JA und dort ihre Situation schildern. Vielleicht vorher auch mit einem Lehrer reden und ihn mitnehmen. Das Amt muss dann erst Recht tätig werden. Mit der nötigen Rife könnte sie sogar entscheiden, woanders zu leben.

Eure Mutter scheint wegen der herrschenden Situation verletzt zu sein und hat eventuell noch Angst, auch noch das letzte Kind zu "verlieren". Allerdings macht sie es mit der Art und Weise nicht besser, sondern schlimmer.

Naja, die Situation ist wahrscheinlich zu kopmpliziert, um sie über GF.net zu lösen.

Aber trotzdem danke für alle Antworten!

@Paarthurnax

Ja, es ist schwierig. Versuch es sonst bei vatersein.de

Danke für den Stern.

Das Jugendamt kann nur beraten und vermitteln.

Mehr Rechte hat das Jugendamt in diesem Fall nicht.

"Das Gericht macht nichts"? Das glaube ich so nicht. Geschwister, die sich kennen und eine Beziehung zueinander haben, haben ein Recht auf Umgang miteinander.

Habt ihr denn überhaupt auf Umgang geklagt?

§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Wenn ihr natürlich schlecht über die Mutter redet, dann kann sie den Umgang untersagen.

Das Gericht macht nichts"? Das glaube ich so nicht.

Was kann ich dafür, wenn der Richter schläft? Wenn du es nicht glaubst, ist das dein persönliches Pech!

Habt ihr denn überhaupt auf Umgang geklagt?

Den gab es schon lang! Sie hat ihn einfach unterbunden!

Wenn ihr natürlich schlecht über die Mutter redet, dann kann sie den Umgang untersagen.

Also wenn man die Wahrheit sagt?

@Paarthurnax

Sie hat ihn einfach unterbunden. Und? Seid ihr dann wieder vor Gericht gegangen? Welche Sanktionen wurden vereinbart?

DEINE Wahrheit. Die Mutter sieht das vielleicht ganz anders.

Ja, auch wenn ihr "die Wahrheit" sagt.

Grds. hat deine Mutter das Sorgerecht deiner Schwester inne. Demanch bestimmt sie auch dessen Umgang.

Das Besuchs- und Umgangsrecht eines Kindes mit seinem Vater kann sie allerdings nicht verbieten, solange in seiner Person keine Kindswohlgefährdung begründet liegt - soweit die Gesetze.

Da würde ich ansetzen und deinen Vater bitten, sein Umgangsrecht beim Jugendamt oder Familiengericht durchzusetzen - dann siehst du sie auch, wenn sie bei ihm zu Besuch kommt.

Es sei denn, die Mutter setzt begleiteten Besuch nur mit dem Kindsvater durch und untersagt dir ein Treffen - denn was die Bewertung euren angespannten verhältnisses anbelangt, kennen wir nur deine Version, nicht auch ihre.

G imager761

Schonmal an die nächsthöhere Instanz gewendet? Oder sowas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zustaändigen Sachbearbeiter in Erwägung gezogen?

Dort arbeiten auch nur Menschen, und manche lassen sich auch vom "schönen Schein" einwickeln- damit meine ich, dass deine Ma wahrscheinlich kräftig auf die Tränendrüse gedrückt hat, um die Kleinste bei sich behalten zu können.

Misshandelt sie eure Schwester? Kommst die Kleine nie mal alleine aus dem Haus, so dass ihr sie abpassen und mal mit ihr reden könnt?

Könnt ihr vielleicht sogar vor Gericht ein psychologisches Gutachten einklagen, dass die Gewaltbereitschaft eurer Mutter nachgelassen hat? Gibts Fotos von sichtbaren Misshandlungsspuren? Fragen über Fragen- aber darüber ließe sich ihr vielleicht ein Strick drehen.

Misshandelt sie eure Schwester?

Weiß ich leider selbst nicht. Ich weiß nicht, wie's ihr geht.

Kommst die Kleine nie mal alleine aus dem Haus, so dass ihr sie abpassen und mal mit ihr reden könnt?

Sie wird immer vom Freund meiner Mutter mit dem Auto von der Schule abgoholt, und wenn sich da jemand von uns blicken lösst, magst du dir garnicht vorstellen, was es da Stress gibt.

Das mit der Beschwerde könnten wir mal in Erwägung ziehen.

Darum sollte sich euer Vater kümmern...

So eine Antwort habe ich gedacht das kommt! Aber ich habe auch Rechte, die ich voll ausschöpfen möchte! Ich habe mich jetzt schon !!7 Jahre!! zurückgehalten und alles über mich "ergehen" lassen! Irgendwann muss ja mal Schluss sein! Mein Vater war schon so oft beim Jugendamt gehockt, aber es passiert einfach nichts!

Ich verstehe nicht, warum man als Kind immer die Klappe halten soll..

@Paarthurnax

Ich versteh auch deine Mutter nicht,muß ein echt fieser Knochen sein...

@paula2005

Glaube mir, ich verstehe sie selbst nicht. Ich glaube aber, sie sieht nur ihren eigenen Triumph, meinem Vater damit eine auszuwischen. Was sie aber vergisst, sind wir, ihre Kinder, bei denen sie es sich richtig verbockt hat! Das wird sie spätestens merken, wenn alle erwachsen sind! lg