Darf meine Freundin bei mir wohnen?

5 Antworten

So geht das nicht. Seit 1.11.15 muss jeder Mieter bei seiner Anmeldung für seine neue Wohnanschrift beim EMA eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters vorlegen. Die bekommt sie verm. nicht von ihm, wenn er nicht dem Zuzug deiner Freundin zugestimmt hat. Also zuerst das mit dem Vermieter klären.

Hallo Jiggy187,

In Deutschland herrscht Meldepflicht, das heißt, wenn deine Freundin umzieht, muss sie ihren neuen Wohnsitz bekannt geben. Wenn du als Mieter dieses Schreiben ausstellst, dass sie sich unter deiner Adresse melden kann, erfährt das nicht sofort deine Vermieterin.

Rechtlich kannst du aber nicht einfach jemanden dauerhaft in deiner Wohnung wohnen lassen. Ich würde dir empfehlen, mit deiner Vermieterin zu sprechen, um Ärger vorzubeugen. Teile ihr mit, dass deine Freundin vorhat, in der Wohnung vorübergehend oder länger zu wohnen. Je nach Mietvertrag kann auch die Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben dürfen, geregelt sein.

Liebe Grüße

EdwardSword

Wenn du ohne Wissen und ohne Genehmigung durch deinen Vermieter eine weitere Person in deine Wohnung aufnimmst (Besuch ausgeschlossen), dann ist das im schlimmsten Fall ein Kündigungsgrund. Frage also erst bei deinem Vermieter nach.

Die meisten Vermieter finden es nicht besonders witzig, wenn sie hintergangen werden - nichts anderes wäre das, was du vorhast. Und das wäre ein Kündigungsgrund, je nach Lage der Dinge ggf. sogar für eine fristlose Kündigung.

Informiere deine Vermieterin, dass deine Lebenspartnerin einzieht. Die Genehmigung dazu darf nur sehr schwer verweigert werden. Alternativ bitte sie um Zustimmung zur Untervermietung.

Mein Mietvertrag ist befristet vorläufig bis Oktober, sprich es wäre doch taktisch äußerst unklug wenn bis jetzt alles reibungslos und gut war, ihr jetzt mit so etwas zu kommen oder nicht? :(

@Jiggy187

Mein Mietvertrag ist befristet vorläufig bis Oktober

Mit welcher Begründung?

es wäre doch taktisch äußerst unklug wenn bis jetzt alles reibungslos und gut war, ihr jetzt mit so etwas zu kommen oder nicht? 

Ähm, bitte? Wo ist das Problem, mit ihr offen über deine Anliegen zu reden? Das gehört auch zu "reibungslos." Machst du es heimlich, lieferst du einen Kündigungsgrund auf dem Silbertablett.

@DarthMario72

Sie hat ihn vor drei Jahren befristet, weil sie da noch nicht wusste, ob ihre Enkelin evtl. nach dem Studium nach Hamburg kommt. 

@Jiggy187

OK. Besteht denn dieser Grund überhaupt noch? Wenn nicht, kannst du nach § 575 Abs. 4 BGB "eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit" verlangen.

@DarthMario72

Kann sie dann theoretisch auch einfach nur behaupten der Grund bestünde noch, selbst wenn es nicht der Fall wäre? Und vor allem kann sie bei einer Verlängerung auch die Miete gleich drastisch erhöhen oder so? Danke dir für deine Antworten

@Jiggy187

Kann sie dann theoretisch auch einfach nur behaupten der Grund bestünde noch, selbst wenn es nicht der Fall wäre?

Der Vermieter ist im Zweifelsfall beweispflichtig (§ 575 BGB)

Und vor allem kann sie bei einer Verlängerung auch die Miete gleich drastisch erhöhen oder so?

Man kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, wenn seit dem letzten Erhöhungsverlangen ist mindestens ein Jahr vergangen ist, die Erhöhung frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung eintritt und die aktuelle Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 % erhöht werden.

@Jiggy187

Wenn sie mit bekommt, dass du den Wohnraum unberechtigt, einer dritten Person zur Verfügung stellst, ist Schluss mit lustig.

Auch andere Mieter werden sich u.U. beschweren, wenn sie für eine weitere Person die Nebenkosten mit zahlen müssen.

Sie muss eine Bescheinigung vom VERMIETER haben, dass sie in deiner Wohnung wohnt. Sonst kann sie sich gar nicht ummelden.

Selbstverständlich hat der Vermieter ein Recht zu erfahren, dass ihr jetzt zu zweit dort wohnt. Er muss ja die Nebenkosten anpassen.

Wenn er dir zufällig darauf kommt, wäre das ein Kündigungsgrund.