Darf meine Adresse herrausgegeben werden?

7 Antworten

Das kommt drauf an, aus welchem Grund dich die Person kontaktiert. Besteht irgend ein Rechtsanspruch, Schulden oder was auch immer, dann muss das geklärt werden. Ist es hingegen irgend was Privates, also nur reine Belästigung, dann kannst du eine Unterlassung gegen die Person erwirken. Am besten, du gehst zu einem Anwalt, wenn du selber damit nicht weiter kommst.

Rein persoenlich & ich fuehle mich belaestigt

@dagu2112

Dann ist das eine Störung, die du nicht dulden musst. Du kannst eine Unterlassungerklärung einfordern, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe. Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, denn dieser kann oftmals außergerichtlich etwas erreichen.

@Renick

OK. Danke
Und die Gemeinde ist aus dem "Schneider", auch wenn diese die Herrausgabe aus einem "freundschaftlichem" Dienst getaetigt hat?

@dagu2112

Das ist kein freundschaftlicher Dienst der Gemeinde. Sondern die Gemeinde darf das laut Bundesmeldegesetz. Aber du kannst bei der Gemeinde eine Auskunftssperre beauftragen für die Zukunft.

@Renick

OK. Vielen Dank

JEDER mit einem berechtigten Interesse kann gegen Gebühr, eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt bekommen.

Dafür ist dieses ja da.

Wobei jeder Bürger eine Weitergabe von seiner Anschrift im Einwohnermelderegister sperren lassen kann.

Ein Sperrvermerk im Einwohnermelderegister würde helfen.

Kontaktiere das zuständige Einwohnermeldeamt und lasse einen Sperrvermerk eintragen, der dann bedeutet, dass keine Daten mehr an andere Bürger erfolgen dürfen.

Wenn mir dein Geburtsdatum und eine frühere Anschrift bekannt sind, steht es mir zu gegen 6,- € Bezahlung deine neues Adresse zu erfahren.

Es gibt zwar Möglichkeiten das einzudämmen aber Gläubiger bekämen die Daten dennoch.