Darf mein Vermieter, wenn ich nicht da bin mit Wohnungsinteressenten die Wohnung besichtigen?

18 Antworten

Zum Vermieter und Schlüssel, also wenn ich eine Wohnung Miete, (den Mietvertrag, und den Schlüssel habe) tausche ich als 1. den Türzylinder (auch bei meiner Tochter) aus, den wer weis wie viele Schüsseln die ganzen vor Mieter gemacht haben.
Man stellt sich vor man hat gerade die Wohnung neu eingerichtet, komme von der Arbeit und die Wohnung ist leer ! Der Vermieter kann ja mal „probieren“ ob sein alter Schüssel noch Passt. Den Ausgebauten Schließzylinder gut aufheben, bei Auszug wieder einbauen, dann passt auch der Schlüssel vom Vermieter wieder

Einige sagen der Vermieter darf für den „Notfall“ einen Schlüssel haben, bei einem richtigen Notfall Feuer, Rohrbruch spielt es keine Rolle mehr ob die Türe eingetreten wird, bezahl die Hausratversicherung auch mit.

Nein dein Vermieter darf nicht einfach in die Wohnung eindringen. Er darf auch nicht einfach den Schlüßel benutzen, den Schlüßel darf er nur in Notfällen benutzen ( Wasserschaden Brand etc.) und hat ihn in einen Versiegelten Umschlag aufzuwahren bis er wie gesagt für einen Notfall gebracht wird, Generell muß sich dein Vermieter an deine Zeiten halten und die Ausweichtermine nennen die in deinen Rahmen sind. Nutzt er trotz alle dem den Schlüßel dafür kannst du ihn sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Nein, er darf keinen Schlüssel besitzen, er darf nicht ohne Dich in die Wohnung, er muss Besichtigungen rechtzeitig, ca. 1 Woche vorher, ankündigen. Denn würde ich anzeigen, wenn er die Wohnung betritt.

Einen Schlüssel darf er natürlich besitzen.Er darf aber ohne Erlaubniss nicht rein.

@tihawe

Nein, er darf keines einen Schlüssel besitzen. Googele mal dazu.

@Resistance

Natuerlich DARF er einen Schluessel besitzen. Aber wenn der Mieter das nicht will, dann hat er keinen Anspruch darauf, das zu verlangen.

Fuer den Fall, dass waehrend eurer Abwesenheit irgendetwas passiert, habt ihr sicherlich irgendwo bei Freunden einen Schluessel hinterlegt. Und nun stell dir vor, dass ihr mit dem Vermieter befreundet seid. Nichts liegt naeher, als den Schluessel bei diesem Freund zu hinterlegen, der zufaellig halt auch der Vermieter ist. Stell dir nun vor, er wuerde zu dir sagen:"Tut mir leid, ich duerfte den Schluessel ja nehmen, aber da ich der Vermieter bin, ist das verboten." Glaubst du wirklich, dass das Recht so aussieht?

anzeigen, erschiessen, erschlagen, geht denn nix mehr friedlich ab?? fast alle menschen können sprechen, also redet miteinander und einigt euch. warum tun immer alle so, als wären sie schlachter mit dem hackebeil vor dem kottelette-strang? einer macht bla-bla der andere hört zu, macht auch bla-bla, dann reichen wir uns die hände und gehen in frieden auseinander. so stelle ich mir das vor!

Alle Antworten sind korrekt. Biete ihm einen Termin an, wenn Du zu Hause bist. Und- präpariere den Wohnungseingang so, dass Du sofort merkst, wenn jemand drin war. So habe ich festgestellt, dass meine Vermieterin in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung herumgeschnüffelt hat. Ich habe das Schloss ausgetauscht.

Grundsätzlich nein, aber wie kommt der VM Zugang, er darf nämlich auch keinen Schlüssel zu der Wohnung ohne Deine Zustimmung haben. Das ist strafbarer Hausfriedensbruch, Einbruch u.ä.m.