Darf mein Vermieter während meiner Abwesenheit (1 Woche Urlaub) ohne meine Einwilligung meine Wohnung betreten, um Rep.arbeiten auf dem Balkon durchzuführen?

6 Antworten

Nur wenn sie UNBEDINGT nötig sind z.B, wenn ein Wasserschaden vorliegt oder es Brennt. Was am Balkon so wichtiges sein kann das das Rechtfertigt....:/

Ansonsten würde ich das als Hausfriedensbruch, Eingriff in die Privatsfähre und Nötigen einstufen.

Inwieweit hätte er einen Schlüssel zu deiner Wohnuing? Müsste er für eine Balkonreparatur deine Wohnung betreten? Oder käme er mit Leitern von außen zur Schadstelle? Hat er die Reparatur rechtzeitig angekündigt und deine Duldungspflicht zu Instandsetzungsmassnahmen eingefordert? Dulden die notwendigen Maßnahmen keinen einwöchigen Aufschub, da damit eine Verschlechterung eingerginge? Dann dürfte er das, nur weil du ihm dabei lieber persönlich auf die Finger schauen möchtest :-)

Rechtsgründe: § 24 NachbG NRW,  § 555a I BGB Duldungspflicht Instandsetzungsarbeiten, § 536c II BGB Schadensminderungspflicht, ...

G imager761

Nein, darf er nicht.

Hier stellt sich allein schon die Frage, wie er in deine Wohnung gekommen ist? Der Vermieter ist verpflichtet, sämtliche Schlüssel an dich herauszugeben (dazu würde ich ihn jetzt einfach mal auffordern).

Sofern hier keine Gefahr in Verzug vorgelegen hat, liegt hier ein Hausfriedensbruch vor.

Ich würde hier kurzfristig erst einmal das Schloss der Wohnungstür tauschen (das alte Schloss aufheben und bei Auszug wieder einsetzen).

Normalerweise nicht. Es sei denn, es war wirklich mega-dringend (dass z.B. die Wohnung darunter vollkommen durchweicht und der Balkon sonst nicht erreichbar ist.

Nein , denn er darf von meiner Wohnung noch nicht mal einen Schlüssel haben und ohne meine Einwilligung meine Wohnung betreten. Egal ob ich zu Hausen bin oder nicht.