Darf mein Vermieter mir Reperaturen an der Heizung in Rechnung stellen?

4 Antworten

Reparaturkosten an einer Heizungsanlage kann der Vermieter nicht , auch nicht teilweise fordern. Eine Reparatur an der Heizungsanlage fällt keinesfalls unter "Schönheitsreparaturen". Die geforderten 500 € sind ein Versuch, den Mieter an den Reparaturkosten zu beteiligen, um selber weniger zahlen zu müssen. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die laut Mietvertrag zugesicherten Eigenschaften der Wohnung funktionieren. Dazu gehört auch die Heizungsanlage für deren Funktion alleine der Vermieter zuständig ist. Auch anfallende Reparaturkosten gehen zu seinen Lasten, dafür kassiert er Miete.

das wird wohl kaum gehen. Was musste denn repariert werden? Schönheitsreparatur heisst nach gängiger Rechtsprechung alles, was nicht zur Nutzung oder Sicherheit beiträgt. Normalerweise gilt das eher für Böden und Fenster, wo der Vermieter nicht jeden abgesplitterten Lack und jede Delle im Parkett reparieren will, nur weil du gerade mal danach schreist.

Also neues lackieren oder anstreichen der Heizkörper, ein Wandthermostat ersetzen weil es hässlich ist, solche Sachen wären das bei der Heizung. Wenn die Heizung kaputt ist, ist das Sache des Vermieters (es sei denn, du hast sie irgendwie kaputt gemacht). Aber Schönheitsreparatur ist es auch dann nicht.

Was war denn an der Heizung kaputt? Wenn die Heizung einen rein technischen Defekt hat, kann das nicht unter Schönheitsreparaturen laufen.

Zumal ein festgesetzter Betrag von 500 Euro schon sehr fragwürdig ist. Es kann ja nicht vorher festgelegt werden, wie teuer eventuelle Schönheitsreparaturen sind.

Hierbei hatte er sich, auf die im Mietvertrag vereinbarten, 500 Euro Schönheitsreperaturen berufen.

Wie lautet denn die genaue Formulierung im Mietvertrag? Hört sich für mich nach keiner wirksamen Vereinbarung an, und eine Reparatur an der Heizung ist sicherlich auch keine Schönheitsreparatur. Zulässig sind höchstens Kleinreparaturen, die aber im Einzelfall eine bestimmte Summe nicht überschreiten dürfen (die im Mietvertrag genannt sein muss, ich weiß nicht genau, wieviel zulässig ist, aber sicher nicht viel mehr als 100 €). Darüber hinaus gilt das nur für Gegenstände, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen, was bei einer Heizung nicht gegeben sein dürfte (außer es handelt sich um einen Heizkörper).