Darf mein vermieter mir nach defekter gastherme einen durchlauferhitzer einbauen?

3 Antworten

Durchlauferhitzer im Keller? Da ist der Weg bis ins Bad bzw. in die Küche viel zu lang, da kann Wasser nur lau ankommen.

Beanstande schriftlich (per Einwurfeinschreiben) den Mangel und fordere Abstellung mit Frist von zwei Wochen.

Oder ist es ein Boiler (was ich nun vermute wegen deines Hinweises). Aber auch dann muss Druck und Temperatur gewährleistet werden. Ist das nicht der Fall, liegt ein erheblicher Mangel mit Berechtigung der Minderung der Bruttomiete vor (20% halte ich für angemessen).

Kein boiler!einen durchlauferhitzer wurde eingebaut!aber nur bei mir andere mieter alle ne neue gastherme bekommen nachdem die defekt waren.

@batkopece

Nun, die Vermutung lag nahe. Natürlich ist der Druck bei gleichzeitiger Entnahme in Küche und Bad (Duschen) nicht ausreichend, zumal noch der lange Leitungsweg dazu kommt.

Was nun die Wassertemperatur betrifft, so ist der Vermieter verpflichtet, durchgängig 24 Std. eine Mindesttemperatur an der Entnahmestelle von 40 bis 45 °C zu gewährleisten. Die können bei dieser Konstruktion nicht erreicht werden, das scheitert schon an der zu langen Leitung und an den Wärmeverlusten die dabei auftreten. Also sowohl Druck als auch Temperatur sind unzureichend und berechtigen  eine Mietminderung von 15 bis 20% der Bruttomiete. Das ab Inkenntnissetzung des Vermieters von der Mangelhaftigkeit. Setze ihm nachweisbar eine angemessene Frist zur Abstellung und kündige an, dass du bei Verfristung neben der Mietminderung noch zusätzlich das Zurückbehaltungsrecht auf einen weiteren Teil der Miete (30%) ausüben wirst. Der Zurückbehalt ist allerdings nach Behebung des Mangels nachzuzahlen.

Mir fehlt das Verständnis für diese Arbeitsweise des Vermieters als auch insbesondere der ausführenden Firma. Diese hätte doch erkennen und wissen müssen, dass das nicht funktionieren kann.

er ist Eigentümer der Wohnung und darf dort machen, was er will

das Problem mit dem Druck und dem doch sehr niedrigen Warmwasser melden und um Abhilfe bitten