darf mein vermieter mir kündingen wenn der partner auszieht?

11 Antworten

Jeder Vermieter kann jeden Mieter kündigen, so oft er will. Ob das allerdings immer juristisch durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage ;-)

Du bist ja keine Mietnomadin, sondern eine seriöse Mieterin. Also widersprichst du der Kündigung ohne Begründung. Wenn du (gerichtlich!) aufgefordert wirst, eine Begründung zu lieferm, schreibst du "Aus sozialen Gründen". Schon hast du wieder 2-3 Jahre stressfreie Mietzeit, denn unsere Rechtssprechung braucht enorm lange, alle diese Einwände und Widersprüche zu analysieren und zu entscheiden.

Genauso, wie ein Mieter das Recht hat, einen Mietvertrag zu kündigen, darf das der Vermieter auch - das bringt die Vertragsfreiheit so mit sich. Im Vertrag sind dafür Fristen fixiert, an die sich auch der Vermieter halten muss.

ja aber muss mir doch einen grund nennen..zb eigenbedarf..aber dann habe ich gehört wenn er das macht darf er nicht mehran fremde vermieten und das 1 jahr lang..stimmt das??

Falsche Antwort, verschwendetes DH...

Wenn Ihr beide unterschrieben habt, kann nicht einer alleine einfach ausziehen und aus der Haftung entlassen werden. Wenn Dein Mann also nicht mehr zahlen will, dann müßt Ihr beide den Mietvertrag kündigen. Und wenn der Vermieter dann den Vertrag nicht mit Dir alleine abschließen will, ist das sein gutes Recht.

ist doch sein vorteil, da hätte er trotzdem 2 haftbare parteien..

Genau das ist der Grund :-(

Damit wäre dein Mann als Gesamtschuldner nämlich für die Mietzahungen dieser Wohnung immer noch heranzuziehen, Vollstreckung eingeschlossen. Der Vermieter kann sich sogar aussuchen, von wem er die Miete verlangt. Klar, dass riskiert dein Mann nicht, zumal er ja zusätzlich seine eigenen neue Wohnung bezahlen muss und daher kann er dich zur Unterschrift unter die gemeinsame Kündigung auch gerichtlich zwingen.

Dir bleibt nur, mit dem Vermieter einen neuen Einzel-Mietvertrag, durchaus zu geänderten Bedingungen, abzuschließen, wenn du dort wohnen möchtest.

Dem muss er VM natürlich nicht entprechen.

G imager

ja aber wir wollen ja nicht kündingen und einen neuen mietvertrag aufsetzen lassen..mein mann soll im mietvertrag bleiben auch wenn er eine neue wohnung bezieht..das ist doch nur von vorteil des vermieters..

Deine Antwort hat absolut nichts mit der Frage zu tun...

da kam aber leider nur das er da keine begründung nennen muss.. nun also meine frage..darf er das wirklich??

Wenn Ihr gemeinsam mit dem Vermieter in einen 2FH wohnt, ja.

Dann aber mit einer um 3 Monate längeren Kündigungsfrist.